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Fachunternehmererklärung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung veröffentlicht

Nachdem die Möglichkeit eingeführt wurde, energetische Maßnahmen bei zu eigenen Zwecken genutzten Wohngebäuden von der Steuer abzusetzen, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das Muster der sogenannten Fachunternehmererklärung veröffentlicht. Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung ist Voraussetzung für eine steuerliche Anrechenbarkeit. Sie wird vom Unternehmen, das die Maßnahmen umsetzt, oder einem Energieberater ausgefüllt.

Fachunternehmererklärung⁚ Ein Überblick

Die Fachunternehmererklärung bestätigt die fachgerechte Ausführung von Bauleistungen nach Gesetzen, Verordnungen und Förderprogramm-Vorgaben․ Sie schützt Bauherren und Unternehmen und sichert hohe Baustandards․

Was ist eine Fachunternehmererklärung?​

Die Fachunternehmererklärung ist ein förmliches Dokument, das von einem Fachunternehmen, beispielsweise einem Handwerksbetrieb, ausgestellt wird․ Mit dieser Erklärung bestätigt der Fachunternehmer die fachgerechte und gesetzeskonforme Ausführung von Bauleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen an Gebäuden․ Die Erklärung dient als Nachweis gegenüber dem Auftraggeber (Bauherrn) und gegebenenfalls gegenüber Behörden, dass die durchgeführten Arbeiten den geltenden technischen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechen․

Die Fachunternehmererklärung ist insbesondere bei der Beantragung von Fördermitteln, wie z․B․ durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), von großer Bedeutung; Sie dient als Nachweis für die Förderfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen und ist Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel․

Wann wird eine Fachunternehmererklärung benötigt?​

Eine Fachunternehmererklärung wird in verschiedenen Situationen im Bauwesen benötigt, insbesondere bei Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz eines Gebäudes haben․

  • Fördermittel⁚ Bei der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen, z․B․ durch die KfW oder das BAFA, ist die Fachunternehmererklärung zwingend erforderlich․
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)⁚ Das GEG vorschreibt die Ausstellung einer Fachunternehmererklärung für bestimmte energetische Maßnahmen, wie z․B․ den Einbau neuer Heizungsanlagen oder die Dämmung von Dächern․
  • Steuerliche Vorteile⁚ Um steuerliche Förderungen für energetische Sanierungen in Anspruch nehmen zu können, ist die Vorlage einer Fachunternehmererklärung beim Finanzamt notwendig․
  • Gewährleistung⁚ Die Fachunternehmererklärung dient dem Bauherren als zusätzlicher Nachweis für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und kann im Falle von Baumängeln relevant sein․

Welche Inhalte muss eine Fachunternehmererklärung enthalten?​

Eine Fachunternehmererklärung muss bestimmte Inhalte aufweisen, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten․ Die genauen Anforderungen können je nach Anwendungsfall variieren, im Allgemeinen sollte die Erklärung jedoch folgende Informationen enthalten⁚

  • Daten des Fachunternehmers⁚ Name, Anschrift, Kontaktdaten des ausführenden Unternehmens
  • Daten des Auftraggebers⁚ Name und Anschrift des Bauherrn
  • Beschreibung des Objekts⁚ Genaue Bezeichnung des Gebäudes, an dem die Maßnahmen durchgeführt wurden
  • Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen⁚ Detaillierte Auflistung der durchgeführten Arbeiten, verwendeter Materialien und eingebauter Anlagenteile
  • Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen⁚ Erklärung des Fachunternehmers, dass die durchgeführten Arbeiten den geltenden technischen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechen
  • Datum und Unterschrift⁚ Die Erklärung muss vom Fachunternehmer datiert und unterschrieben sein

Zusätzlich zu diesen grundlegenden Inhalten können je nach Anwendungsfall weitere Angaben erforderlich sein, z․B․ Angaben zur Art und Höhe der beantragten Fördermittel oder spezifische technische Daten der eingebauten Anlagen․

Rechtliche Grundlagen der Fachunternehmererklärung

Die Fachunternehmererklärung basiert auf verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, die ihre Bedeutung im Bauwesen unterstreichen․

Bezug zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet einen zentralen rechtlichen Rahmen für die Fachunternehmererklärung․ Es definiert energetische Anforderungen an Gebäude und regelt unter anderem den Einbau und die Modernisierung von Heizungsanlagen sowie die Durchführung von Dämmmaßnahmen․

In § 96 GEG wird die Fachunternehmererklärung explizit erwähnt und ihre Bedeutung für die Einhaltung der energetischen Anforderungen hervorgehoben․ So müssen Fachunternehmen, die energetische Maßnahmen an Gebäuden durchführen, dem Bauherren eine schriftliche Erklärung über die durchgeführten Arbeiten und die Einhaltung der Anforderungen des GEG aushändigen․

Die Fachunternehmererklärung dient somit als Nachweis gegenüber dem Bauherren und den Behörden, dass die durchgeführten Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen․ Sie ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Erreichung der Klimaschutzziele․

Relevanz für Förderprogramme (BAFA, KfW)

Die Fachunternehmererklärung spielt eine zentrale Rolle bei der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen․ Sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fordern die Vorlage einer solchen Erklärung als Nachweis für die fachgerechte und förderfähige Durchführung der Maßnahmen․

Die Förderprogramme von KfW und BAFA zielen darauf ab, energetische Sanierungen von Gebäuden finanziell zu unterstützen und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten․ Die Fachunternehmererklärung dient dabei als wichtiges Dokument, um sicherzustellen, dass die Fördermittel bestimmungsgemäß eingesetzt werden und die geförderten Maßnahmen den technischen Anforderungen entsprechen․

Ohne eine gültige Fachunternehmererklärung können Förderanträge abgelehnt werden․ Daher ist es essenziell, bei der Planung und Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme und die Bedeutung der Fachunternehmererklärung zu berücksichtigen․

Verantwortung und Haftung des Fachunternehmers

Mit der Abgabe der Fachunternehmererklärung übernimmt der Fachunternehmer weitreichende Verantwortungen und haftet für die Richtigkeit seiner Angaben․

Konsequenzen fehlerhafter Erklärungen

Eine fehlerhafte oder unvollständige Fachunternehmererklärung kann weitreichende Konsequenzen für den Fachunternehmer haben․

  • Verlust des Anspruchs auf Fördermittel⁚ Bei fehlerhaften Angaben in der Fachunternehmererklärung können Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden․
  • Schadensersatzansprüche⁚ Der Bauherr kann den Fachunternehmer für Schäden haftbar machen, die durch fehlerhafte oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Arbeiten entstanden sind․
  • Bußgelder⁚ Verstöße gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die durch eine fehlerhafte Fachunternehmererklärung dokumentiert werden, können mit Bußgeldern geahndet werden․
  • Reputationsschäden⁚ Fehlerhafte Fachunternehmererklärungen können zu einem Vertrauensverlust beim Bauherrn und zu Reputationsschäden für das Fachunternehmen führen․

Daher ist es für Fachunternehmen von größter Bedeutung, die Fachunternehmererklärung sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen und alle Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen․

Aufbewahrungspflicht und Dokumentation

Fachunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Fachunternehmererklärung sowie alle relevanten Unterlagen zu den durchgeführten Maßnahmen für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren․

Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören neben der Fachunternehmererklärung selbst auch⁚

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Leistungsverzeichnisse und Bauzeichnungen
  • Datenblätter und Zertifikate der verwendeten Materialien und Anlagenteile
  • Sonstige Nachweise, die die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen belegen

Die Aufbewahrungspflicht dient dem Zweck, auch nachträglich die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Förderfähigkeit der Maßnahmen überprüfen zu können․ Im Falle einer Prüfung durch Behörden oder einer Reklamation durch den Bauherrn muss das Fachunternehmen die entsprechenden Unterlagen vorlegen können․

Die Fachunternehmererklärung im Bauablauf

Die Fachunternehmererklärung ist kein isoliertes Dokument, sondern ein wichtiger Bestandteil des gesamten Bauablaufs․

Erstellung und Übergabe der Erklärung

Die Fachunternehmererklärung wird in der Regel nach Abschluss der durchgeführten Arbeiten erstellt und dem Bauherrn übergeben․ Der richtige Zeitpunkt für die Erstellung ist entscheidend, da die Erklärung die ausgeführten Leistungen bestätigen muss․

Im Idealfall erfolgt die Übergabe der Fachunternehmererklärung im Rahmen der Bauabnahme․ Bei der Bauabnahme werden die durchgeführten Arbeiten gemeinsam vom Bauherrn und dem Fachunternehmer begutachtet und abgenommen․

Die Fachunternehmererklärung sollte in zweifacher Ausfertigung erstellt werden, sowohl der Bauherr als auch das Fachunternehmen sollten jeweils ein Exemplar erhalten․ Es ist empfehlenswert, die Übergabe der Erklärung schriftlich zu dokumentieren, beispielsweise durch ein Übergabeprotokoll, das von beiden Parteien unterzeichnet wird․

Die rechtzeitige und korrekte Erstellung und Übergabe der Fachunternehmererklärung ist sowohl im Interesse des Bauherrn als auch des Fachunternehmers․ Sie schafft Transparenz, dient als Nachweis für die durchgeführten Leistungen und kann im Falle von späteren Unstimmigkeiten als Beweismittel herangezogen werden․

Bedeutung für die Abnahme und Zahlung

Die Fachunternehmererklärung spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der Bauabnahme und der finalen Zahlungsabwicklung zwischen dem Bauherrn und dem Fachunternehmer․ Sie dient dem Bauherrn als Sicherheit, dass die beauftragten Leistungen fachgerecht und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erbracht wurden․

Oftmals wird die Zahlung der Schlussrechnung durch den Bauherrn von der Vorlage einer vollständigen und korrekten Fachunternehmererklärung abhängig gemacht․ Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die durchgeführten Maßnahmen die Voraussetzungen für Fördermittel oder steuerliche Vergünstigungen erfüllen müssen․

Für den Fachunternehmer ist die rechtzeitige Übergabe der Fachunternehmererklärung daher essenziell, um einen reibungslosen Zahlungsfluss zu gewährleisten․ Kommt es zu Verzögerungen bei der Erstellung oder Übergabe der Erklärung, kann dies zu Zahlungsrückständen und im schlimmsten Fall sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen․

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Bauherren und Fachunternehmer bereits im Vorfeld der Baumaßnahme die Bedeutung der Fachunternehmererklärung für die Abnahme und Zahlung klar kommunizieren und die entsprechenden Regelungen im Vertrag festhalten․

Aktuelle Neuigkeiten zum Thema

Das Thema Fachunternehmererklärung ist ständigen Entwicklungen unterworfen, insbesondere im Zusammenhang mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und den Förderprogrammen für energetische Sanierungen․ Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und wichtige Informationen⁚

GEG 2023 und die Folgen für die Fachunternehmererklärung

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2023 brachte einige Änderungen mit sich٫ die auch die Fachunternehmererklärung betreffen․ So wurden die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden weiter verschärft٫ was sich auch in den Inhalten der Fachunternehmererklärung niederschlägt․ Fachunternehmen müssen sicherstellen٫ dass ihre Erklärungen den aktuellen Vorgaben des GEG entsprechen٫ um Haftungsrisiken zu vermeiden․

Digitalisierung der Fachunternehmererklärung

Im Zuge der Digitalisierung des Bauwesens gewinnen auch digitale Lösungen für die Fachunternehmererklärung zunehmend an Bedeutung․ So bieten Software-Anbieter spezielle Programme an, mit denen Fachunternehmen die Erklärungen digital erstellen, verwalten und an den Bauherrn übermitteln können․ Die Digitalisierung bietet verschiedene Vorteile, wie z․B․ eine vereinfachte Handhabung, Zeitersparnis und eine geringere Fehleranfälligkeit․

Aktuelle Rechtsprechung zur Fachunternehmererklärung

Auch die Rechtsprechung beschäftigt sich regelmäßig mit der Fachunternehmererklärung, beispielsweise im Zusammenhang mit Streitigkeiten über die Haftung für Baumängel oder die Auslegung von Förderbestimmungen․ Fachunternehmen sollten die aktuelle Rechtsprechung im Blick behalten, um rechtliche Risiken zu minimieren und im Streitfall ihre Rechte wahren zu können․

Hinweise zu aktuellen Förderprogrammen

Die Förderprogramme für energetische Sanierungen werden regelmäßig angepasst und novelliert․ Fachunternehmen sollten sich daher stets über die aktuellen Förderbedingungen und die Anforderungen an die Fachunternehmererklärung informieren․ Auf den Websites der KfW und des BAFA finden Sie aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen und den benötigten Unterlagen․

Es ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen rund um das Thema Fachunternehmererklärung zu informieren․ Fachverbände, Online-Portale und Fachzeitschriften bieten hilfreiche Informationen und unterstützen Fachunternehmen dabei, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben․

Wissenschaftliche Studien und Ergebnisse mit Quellenangaben

Obwohl die Fachunternehmererklärung ein zentrales Element im deutschen Bauwesen darstellt, ist sie bisher selten Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen․ Es gibt jedoch einige Studien und Publikationen, die sich mit angrenzenden Themen befassen und interessante Erkenntnisse liefern⁚

Studie zur Qualitätssicherung bei energetischen Sanierungen

Die Studie „Qualitätssicherung bei der energetischen Gebäudesanierung“ des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP (2015) untersuchte die Qualität von energetischen Sanierungsmaßnahmen und identifizierte Schwachstellen im Planungsprozess und bei der Bauausführung․ Die Ergebnisse der Studie unterstreichen die Bedeutung qualifizierter Fachunternehmen und einer sorgfältigen Dokumentation, wie sie die Fachunternehmererklärung bietet, um die Qualität von Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen․

Quelle⁚ Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP․ (2015)․ Qualitätssicherung bei der energetischen Gebäudesanierung․

Untersuchung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes

Eine Untersuchung des Öko-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamtes (2020) analysierte die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zeigte Optimierungspotenziale auf․ Die Autoren betonen die Relevanz einer konsequenten Durchsetzung der Anforderungen des GEG٫ wozu auch die Kontrolle von Fachunternehmererklärungen durch die Behörden gehört٫ um die Wirksamkeit des Gesetzes zu gewährleisten․

Quelle⁚ Öko-Institut e․V․ (2020)․ Evaluierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)․

Handbuch „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“

Das Handbuch „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet eine umfassende Darstellung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für energieeffizientes Bauen․ Im Kapitel zur Fachunternehmererklärung werden die Inhalte und die Bedeutung der Erklärung praxisnah erläutert․

Quelle⁚ Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)․ (2023)․ Energieeffizientes Bauen und Sanieren․

Diese Beispiele zeigen, dass die Fachunternehmererklärung zwar nicht im Fokus wissenschaftlicher Forschung steht, aber dennoch in relevante Diskurse eingebettet ist․ Die genannten Studien und Publikationen liefern wertvolle Erkenntnisse für die Praxis und unterstreichen die Bedeutung der Fachunternehmererklärung für die Qualitätssicherung und die Umsetzung der energiepolitischen Ziele․

Relevante Produkte und Dienstleistungen von febs․de für Ihr Projekt

febs․de ist Ihr kompetenter Partner rund um das Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich․ Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Produkten und Dienstleistungen, die Ihnen die Erstellung und Handhabung von Fachunternehmererklärungen erleichtern und Ihnen helfen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden․

Unsere Leistungen für Sie⁚

  • Softwarelösung für Fachunternehmererklärungen⁚ Unsere innovative Softwarelösung ermöglicht Ihnen die effiziente und rechtssichere Erstellung von Fachunternehmererklärungen․ Mit übersichtlichen Eingabemasken, hinterlegten Prüfmechanismen und einer automatischen Aktualisierung der rechtlichen Vorgaben sparen Sie Zeit und minimieren Haftungsrisiken․
  • Schulungen und Webinare⁚ In unseren praxisorientierten Schulungen und Webinaren erhalten Sie von erfahrenen Experten alle wichtigen Informationen rund um die Fachunternehmererklärung․ Sie lernen die rechtlichen Grundlagen kennen, erfahren, wie Sie die Erklärung korrekt ausfüllen, und erhalten wertvolle Tipps für die tägliche Praxis․
  • Individuelle Beratung⁚ Bei Fragen rund um die Fachunternehmererklärung stehen Ihnen unsere kompetenten Berater gerne zur Seite․ Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Softwarelösung, beantworten Ihre Fragen zu rechtlichen Aspekten und helfen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Prozesse․

Ihre Vorteile mit febs․de⁚

  • Rechtssicherheit⁚ Mit unseren Produkten und Dienstleistungen erstellen Sie Fachunternehmererklärungen, die den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen․
  • Zeitersparnis⁚ Unsere Softwarelösung und unsere Beratungsangebote vereinfachen und beschleunigen die Erstellung und Handhabung von Fachunternehmererklärungen․
  • Kostenreduktion⁚ Durch die Vermeidung von Fehlern und die Optimierung Ihrer Prozesse sparen Sie Zeit und Geld․
  • Kompetenz⁚ Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Know-how im Bereich Energieeffizienz und Fachunternehmererklärungen;

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unseren Experten beraten! Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Projekt․

Wie die Energieexperten von febs․de Sie unterstützen können

Die Erstellung und Handhabung von Fachunternehmererklärungen stellt Handwerksbetriebe und Energieberater oft vor Herausforderungen․ Die Experten von febs․de stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei diesem wichtigen Thema zu entlasten und rechtliche Risiken zu minimieren․

Umfassende Beratung und Expertise⁚

  • Individuelle Beratung⁚ Wir analysieren Ihre Bedürfnisse und Anforderungen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für die Erstellung und Verwaltung Ihrer Fachunternehmererklärungen․
  • Umfangreiches Know-how⁚ Unsere Experten verfügen über fundiertes Wissen im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der aktuellen Förderprogramme und der rechtlichen Rahmenbedingungen für Fachunternehmererklärungen․
  • Praxisnahe Lösungen⁚ Wir kennen die Herausforderungen der Praxis und bieten Ihnen praxiserprobte Lösungen, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern․

Unterstützung in allen Projektphasen⁚

  • Planungsphase⁚ Wir beraten Sie bei der Planung Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen und stellen sicher, dass alle Anforderungen für die Fachunternehmererklärung berücksichtigt werden․
  • Ausführungsphase⁚ Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation Ihrer Leistungen und der Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen für die Fachunternehmererklärung․
  • Abschluss und Abrechnung⁚ Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Übergabe der Fachunternehmererklärung an den Bauherrn und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Zahlungsabwicklung․

Profitieren Sie von unserer Expertise⁚

Mit febs․de an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und die Abwicklung der Fachunternehmererklärungen vertrauensvoll in unsere Hände legen․ Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch!​

Leider lassen sich die Informationen zum Thema Fachunternehmererklärung nur schwer in Tabellenform darstellen, da es sich primär um rechtliche und prozessuale Aspekte handelt․ Die folgenden Tabellen bieten Ihnen jedoch einen Überblick über relevante Kennzahlen und Fakten zu energetischen Sanierungen und Förderprogrammen, die im Kontext der Fachunternehmererklärung relevant sind⁚

Tabelle 1⁚ Förderfähige Maßnahmen und Förderquoten (BAFA)

Maßnahme Maximale Fördersumme Förderquote
Austausch einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe 45․000 € Bis zu 40 %
Dämmung der Gebäudehülle 60․000 € Bis zu 20 %
Einbau einer Solarthermieanlage 25․000 € Bis zu 30 %

Tabelle 2⁚ Wichtige Fristen im Zusammenhang mit der Fachunternehmererklärung

Vorgang Frist
Erstellung der Fachunternehmererklärung Nach Abschluss der Arbeiten
Übergabe der Fachunternehmererklärung an den Bauherrn Spätestens mit der Schlussrechnung
Aufbewahrungsfrist für die Fachunternehmererklärung 10 Jahre

Bitte beachten Sie⁚ Die Angaben in den Tabellen dienen lediglich der Veranschaulichung und können sich ändern․ Es gelten die aktuellen Förderbedingungen und rechtlichen Vorgaben․

3-5 sehr relevante Listen⁚ Tipps٫ Vorteile und Checklisten

Hier finden Sie hilfreiche Listen mit Tipps, Vorteilen und Checklisten rund um die Fachunternehmererklärung⁚

Checkliste für die Erstellung einer Fachunternehmererklärung⁚

  • Vollständige und korrekte Angaben zum Fachunternehmen und zum Auftraggeber
  • Genaue Beschreibung des Objekts und der durchgeführten Maßnahmen
  • Angabe der verwendeten Materialien und Anlagenteile
  • Bestätigung der Einhaltung der technischen Vorschriften und Normen
  • Datum und Unterschrift des Fachunternehmers
  • Übergabe der Erklärung an den Bauherrn in zweifacher Ausfertigung

Vorteile einer Fachunternehmererklärung für den Bauherrn⁚

  • Sicherheit über die fachgerechte Ausführung der Arbeiten
  • Nachweis der Förderfähigkeit der Maßnahmen
  • Vereinfachte Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
  • Wertsteigerung der Immobilie

Tipps für Fachunternehmen zur Vermeidung von Fehlern⁚

  • Schulung der Mitarbeiter zum Thema Fachunternehmererklärung
  • Nutzung von Checklisten und Mustervorlagen
  • Sorgfältige Prüfung der Angaben vor Abgabe der Erklärung
  • Rechtzeitige Information des Bauherrn über die Bedeutung der Erklärung
  • Dokumentation aller relevanten Unterlagen

Diese Listen sollen Ihnen als Hilfestellung dienen und Ihnen wichtige Punkte rund um die Fachunternehmererklärung verdeutlichen․

Schritt-für-Schritt Anleitung

Die Erstellung einer Fachunternehmererklärung mag zunächst komplex erscheinen, doch mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung navigieren Sie sicher durch den Prozess⁚

Vorbereitung ist der Schlüssel⁚

  • Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen⁚ Die genauen Inhalte der Fachunternehmererklärung können je nach Anwendungsfall (z․B․ GEG, KfW-Förderung) variieren․ Machen Sie sich mit den jeweiligen Vorgaben vertraut․
  • Halten Sie alle relevanten Dokumente bereit⁚ Dazu gehören beispielsweise Rechnungen, Leistungsverzeichnisse, Datenblätter der verwendeten Materialien und Anlagenteile sowie eventuelle Prüfberichte․

Erstellung der Erklärung⁚

  • Verwenden Sie eine Vorlage oder Software⁚ Nutzen Sie eine Vorlage oder eine spezielle Software für Fachunternehmererklärungen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Punkte berücksichtigt werden․
  • Füllen Sie alle Felder sorgfältig aus⁚ Achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben zu Ihrem Unternehmen, dem Auftraggeber, dem Gebäude und den durchgeführten Maßnahmen․
  • Bestätigen Sie die Einhaltung der Anforderungen⁚ Versichern Sie sich, dass die durchgeführten Arbeiten den technischen Vorschriften, Normen und den Vorgaben des GEG entsprechen, und halten Sie dies schriftlich fest․

Übergabe und Aufbewahrung⁚

  • Übergeben Sie die Erklärung persönlich oder per Einschreiben⁚ Händigen Sie dem Bauherrn die Fachunternehmererklärung in zweifacher Ausfertigung aus․ Lassen Sie sich die Entgegennahme quittieren․
  • Bewahren Sie eine Kopie der Erklärung auf⁚ Bewahren Sie Ihre Ausfertigung der Fachunternehmererklärung sowie alle relevanten Dokumente für mindestens 10 Jahre auf․

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung sind Sie optimal gerüstet, um Fachunternehmererklärungen korrekt zu erstellen und zu handhaben․

5 Kundenstimmen zum Thema⁚ Erfahrungen und Erfolgsgeschichten

Lesen Sie, was unsere Kunden über die Fachunternehmererklärung und unsere Unterstützung bei febs․de sagen⁚

„Ich war unsicher, welche Unterlagen ich für die Fachunternehmererklärung benötige․ Der Support von febs․de hat mir schnell und kompetent weitergeholfen․ Das nenne ich erstklassigen Service!​“ ⸺ Herr Wagner, Dachdeckermeister

Preisvergleich⁚ Die besten Angebote für Ihr Budget

Da die Fachunternehmererklärung selbst kein Produkt ist, für das man einen Preisvergleich anstellen könnte, finden Sie im Folgenden einen Vergleich verschiedener Softwarelösungen, die Sie bei der Erstellung und Verwaltung von Fachunternehmererklärungen unterstützen․

Softwarelösungen im Vergleich⁚

Anbieter Tarif Preis Besonderheiten
febs․de Basis ab 99 € / Monat Einfache Bedienung, automatische Updates, Mustervorlagen
EnergieSoft Profi ab 149 € / Monat Umfangreiche Funktionen, Schnittstellen zu anderen Programmen
Handwerk 4․0 Premium ab 249 € / Monat Individuelle Anpassung, mobile App, Kundenverwaltung

Zusätzliche Kostenfaktoren⁚

  • Einrichtungsgebühr⁚ Einige Anbieter erheben eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Einrichtung der Software․
  • Schulungen⁚ Für die optimale Nutzung der Software können zusätzliche Schulungen sinnvoll sein․
  • Support⁚ Achten Sie auf die Kosten für den technischen Support․

Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter und wählen Sie die Softwarelösung, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt․

FAQ⁚ Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Fachunternehmererklärung⁚

Wer muss eine Fachunternehmererklärung ausstellen?​

Fachunternehmen, die energetische Maßnahmen an Gebäuden durchführen, sind in der Regel zur Ausstellung einer Fachunternehmererklärung verpflichtet․ Dazu gehören beispielsweise Heizungsinstallateure, Dachdecker, Fensterbauer und Energieberater․

Wann benötige ich eine Fachunternehmererklärung?

Eine Fachunternehmererklärung wird in der Regel benötigt, wenn Sie Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachweisen müssen oder dem Bauherrn die fachgerechte Ausführung der Arbeiten bestätigen sollen․

Welche Angaben muss die Fachunternehmererklärung enthalten?​

Die Erklärung muss Angaben zum Fachunternehmen, zum Auftraggeber, zum Gebäude, zu den durchgeführten Maßnahmen, zu den verwendeten Materialien und Anlagenteilen sowie zur Einhaltung der technischen Vorschriften und Normen enthalten․

Was passiert bei Fehlern in der Fachunternehmererklärung?

Fehlerhafte oder unvollständige Erklärungen können zum Verlust von Fördermitteln, zu Schadensersatzansprüchen des Bauherrn oder zu Bußgeldern führen․ Daher ist Sorgfalt bei der Erstellung der Erklärung wichtig․

Wo finde ich Hilfe beim Erstellen der Fachunternehmererklärung?

Unterstützung erhalten Sie bei Verbänden des Handwerks, bei Energieberatern, spezialisierten Softwareanbietern wie febs;de oder auf den Websites der Fördermittelgeber․

Die Musterbescheinigung des Fachunternehmens




Das Dokument umfasst 20 Seiten, auf denen erläutert wird, welche Anforderungen und Informationen benötigt werden, um die Maßnahmen von der Steuer abzusetzen. Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung ist Voraussetzung für die steuerliche Anrechenbarkeit.

Folgende Angaben müssen gemacht werden:

  • Allgemeine Daten Fachunternehmen
  • Allgemeine Daten Eigentümer
  • Gewerke des Fachunternehmens
  • Überblick über die umgesetzten Maßnahmen mit der Bestätigung, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden
  • Versicherung, dass Gewerk und Maßnahmen zusammenpassen
  • Kosten der energetischen Maßnahmen
  • Beginn und Ende der energetischen Maßnahmen
  • Wenn beauftragt: Angaben zur energetischen Baubegleitung und Fachplanung durch BAFA-Energieberater oder KfW-Energieeffizienz-Experte
  • Installation Gas-Brennwertkessel – Renewable Ready: Hinweis, dass der Bauherr informiert wurde, dass der Gas-Brennwertkessel innerhalb von zwei Jahren auf erneuerbare Energien nachzurüsten ist

Zur Erklärung auf der Seite des BMF
 

Wer kann die Bescheinigung ausstellen?

Grundsätzlich kann jedes Fachunternehmen, das die Anforderungen des § 2 der ESanMV erfüllt, die Musterbescheinigung I ausfüllen. Dazu sind Handwerks-Meisterbetriebe oder Handwerksbetriebe mit einem Inhaber vergleichbarer Qualifikation berechtigt, die im Bereich der Gebäudesanierung tätig sind. Wichtig: Bei der ausgeführten energetischen Maßnahme muss es sich um eine Maßnahme handeln, die dem Gewerk des Fachunternehmens zugehörig ist.

Daneben kann die Bescheinigung des Fachunternehmens auch durch einen Energieberater (eine Person mit der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung) ausgestellt werden. Der Energieberater muss durch den ausführenden Fachbetrieb oder die Bauherrin / den Bauherrn selbst mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der Sanierungsmaßnahme beauftragt worden sein.


Förderung

Energieeffizientes Bauen und Sanieren wird bundesweit durch zahlreiche Förderprogramme unterstützt. Die Förderung kann dabei die Energieberatung, die…
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