Mehr Förderung für KfW-Effizienzhäuser – Höhere Zuschüsse zum 24.01.2020

Bauherren, die energieeffizient sanieren oder neu bauen, profitieren ab sofort von höheren Fördersätzen der KfW. Wer einen KfW-Kredit nutzt, kann diesen künftig durch gestiegene Tilgungszuschüsse deutlich reduzieren. Was sich geändert hat, haben wir hier zusammengefasst.

Neben den Tilgungszuschüssen wurden auch die Investitionszuschüsse für energieeffiziente Sanierungen und Einzelmaßnahmen erhöht. Es gilt: je effizienter saniert oder gebaut wird, desto mehr Förderung bekommt der Bauherr. Neben den Anpassungen zur Heizungsförderung und der steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Modernisierungsmaßnahmen ist dies eine weitere Maßnahme der Bundesregierung, um die Energieeffizienz deutscher Gebäude zu erhöhen.
Konkret erhöhen sich die Tilgungszuschüsse um bis zu 12,5 Prozent auf maximal 40 Prozent. Die Investitionszuschüsse für Sanierungen erhöhen sich um 10 Prozent auf ebenfalls maximal 40 Prozent. Investitionszuschüsse und Tilgungszuschüsse wurden somit einander angeglichen. Bisher fiel der Tilgungszuschuss immer 2,5 Prozent niedriger aus. Einzelmaßnahmen sind weiterhin bei 50.000 Euro gedeckelt. Die maximal förderfähigen Kosten für KfW-Effizienzhäuser (Sanierung und Neubau) erhöhen sich um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Diese Änderung gilt für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW eingehen (Wohngebäude).

Änderungen Wohngebäude – Sanierung

Grundsätzlich muss man sich entscheiden, welche Förderung man in Anspruch nehmen möchte: Tilgungszuschuss bei einem KfW-Kredit oder ein direkter Investitionszuschuss. Bauherren, die ihr Haus zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren, bekommen einen Investitionszuschuss von 25-40 Prozent direkt auf ihr Konto überwiesen. Bei der höchsten geförderten Effizienzklasse, dem KfW-Effizienzhaus 55, sind dies maximal 48.000 Euro. Bauherren, die einen KfW-Förderkredit nutzen möchten, profitieren von Tilgungszuschüsse bis zu 40 Prozent, wenn sie ihr Haus zu einem KfW-Effizienzhaus 55 sanieren. Der maximale Förderkredit liegt bei 120.000 Euro.
Für energetische Einzelmaßnahmen gilt: Bauherren, die einen KfW-Förderkredit nutzen möchten, profitieren von Tilgungszuschüssen von 20 Prozent. Der maximale Förderkredit liegt bei 50.000 Euro. Auch bei Einzelmaßnahmen gibt es einen direkten Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent – maximal 10.000 Euro.

Änderungen Wohngebäude – Neubau

Bauherren und zukünftige Eigentümer eines neu gebauten KfW-Effizienzhaus, die einen KfW-Kredit zur Finanzierung nutzen möchten, bekommen einen Tilgungszuschuss von 15-25 Prozent. Bei der höchsten geförderten Effizienzklasse, dem KfW-Effizienzhaus 40 plus, sind dies maximal 30.000 Euro.
Der maximale Förderkredit liegt bei 120.000 Euro.

Änderungen Nichtwohngebäude

Der höchste Energiestandard bei Nichtwohngebäuden, das KfW-Effizienzhaus 70, erhält nun einen Tilgungszuschuss von 27,5 Prozent bei einer maximalen Förderhöhe von 25 Millionen Euro. Auch die Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen wurden erhöht und liegen jetzt bei 20 gegenüber bisher 5 Prozent. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden bleiben die Tilgungszuschüsse unverändert.
Diese Änderung gilt für Anträge, die ab dem 24.01.2020 von der KfW zugesagt werden (Nichtwohngebäude).

 

KfW 55 Förderung⁚ Was Sie wissen müssen

Was ist die KfW 55 Förderung?​

Die KfW 55 Förderung war ein staatliches Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das den Bau und die Sanierung von besonders energieeffizienten Gebäuden unterstützte.​ Konkret bezog sich die Förderung auf Gebäude, die den Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 erreichten.​ Dies bedeutete, dass diese Gebäude nur 55% der Primärenergie eines vergleichbaren Neubaus nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbrauchen durften.​

Die KfW 55 Förderung wurde bis Januar 2022 sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen angeboten.​ Bauherren und Sanierer konnten dabei zwischen zinsgünstigen Krediten und direkten Zuschüssen wählen.​ Aufgrund der hohen Nachfrage und der Fokussierung auf ambitioniertere Klimaziele wurde die Förderung für Neubauten nach dem KfW 55 Standard jedoch eingestellt.​

Warum wurde die KfW 55 Förderung eingestellt?

Die KfW 55 Förderung für Neubauten wurde zum 31.​ Januar 2022 eingestellt.​ Die Bundesregierung begründete diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Fördergelder stärker auf ambitioniertere Klimaschutzziele auszurichten.​

Da der KfW 55 Standard bereits von vielen Bauherren erreicht wurde, entsprach er nicht mehr den Anforderungen für eine zukunftsweisende Bauweise.​ Die Förderung sollte Anreize für noch energieeffizientere Gebäude setzen.​ Zudem sollten vermehrt Mittel für die Sanierung von Bestandsgebäuden bereitgestellt werden, da hier ein größeres CO2-Einsparpotenzial gesehen wird.​

Die Einstellung der KfW 55 Förderung für Neubauten stieß auf Kritik, da sie für viele Bauherren eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellte.​ Die Bundesregierung verweist jedoch auf alternative Förderprogramme, die weiterhin zur Verfügung stehen und ambitioniertere energetische Standards unterstützen.

Welche Anforderungen galten für die KfW 55 Förderung?​

Um die KfW 55 Förderung zu erhalten, musste das Gebäude bestimmte energetische Anforderungen erfüllen.​ Der Primärenergiebedarf durfte maximal 55% des Wertes betragen, der für einen vergleichbaren Neubau nach EnEV zulässig war.​

Dies konnte durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, wie z.​B.​ eine gute Wärmedämmung der Gebäudehülle, den Einsatz energieeffizienter Fenster und Türen, sowie den Einbau einer modernen Heizungsanlage. Auch der Einsatz erneuerbarer Energien, wie z.B.​ Solarthermie oder Photovoltaik, wurde gefördert.

Voraussetzung für die Förderung war zudem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.​ Dieser musste die Planung und Baubegleitung übernehmen und die Einhaltung der energetischen Anforderungen bestätigen.​ Die genauen Anforderungen an die KfW 55 Förderung waren abhängig vom Gebäudetyp und dem Umfang der Baumaßnahme.​

KfW 55 Förderung für Neubauten

Die KfW 55 Förderung für Neubauten wurde bis zum 31.​ Januar 2022 angeboten und ermöglichte Bauherren zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Wohngebäude.​ Voraussetzung war die Einhaltung des KfW-Effizienzhaus 55 Standards, der einen Primärenergiebedarf von maximal 55% im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach EnEV vorsah.

Die Kredite konnten bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken und boten tilgungsfreie Anlaufjahre sowie attraktive Zinskonditionen.​ Zusätzlich zum Kredit konnte ein Tilgungszuschuss beantragt werden, der die Rückzahlungssumme weiter reduzierte.​ Mit der Einstellung der Förderung für den KfW 55 Standard im Neubau entfallen diese Finanzierungsmöglichkeiten für Bauherren.​

Wer heute ein neues Zuhause plant, muss höhere Energieeffizienz-Standards anstreben, um von Förderungen zu profitieren.​ Die Bundesregierung setzt damit Anreize für klimafreundlicheres Bauen und unterstützt Bauherren bei der Umsetzung ambitionierterer energetischer Maßnahmen.

KfW 55 Förderung für Sanierungen

Anders als bei Neubauten wird die KfW 55 Förderung für Sanierungen weiterhin angeboten, allerdings unter veränderten Bedingungen.​ Es ist nicht mehr möglich, mit einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 eine Förderung zu erhalten.​ Stattdessen liegt der Fokus nun auf ambitionierteren Sanierungsmaßnahmen, die zu einem höheren Energiestandard führen, wie beispielsweise dem KfW-Effizienzhaus 40.​

Mit der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 40 können Hausbesitzer weiterhin von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen profitieren.​ Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Umfang der energetischen Sanierung und dem erreichten Energiestandard;

Wer sein Haus energieeffizient sanieren möchte, sollte sich daher über die aktuellen Förderprogramme der KfW informieren und sich von einem Energieberater zu den verschiedenen Möglichkeiten und Förderbedingungen beraten lassen.​

Welche Förderprogramme gab es für KfW 55?​

Für den KfW 55 Standard bot die KfW verschiedene Förderprogramme an, die sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen genutzt werden konnten.​

Für Neubauten standen zinsgünstige Kredite mit tilgungsfreien Anlaufjahren sowie Tilgungszuschüsse zur Verfügung.​ Sanierer konnten ebenfalls von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen profitieren.​ Zusätzlich gab es für bestimmte Maßnahmen, wie den Einbau erneuerbarer Energien, auch Investitionszuschüsse.​ Die Programme gliederten sich in verschiedene Kategorien, z.​B.​ „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.​

Innerhalb dieser Kategorien gab es wiederum verschiedene Programme, die auf unterschiedliche Zielgruppen und Bauvorhaben zugeschnitten waren.​ Die genauen Konditionen und Förderhöhen waren abhängig vom Programm und dem Zeitpunkt der Antragstellung.​

KfW 55 Förderung⁚ Welche Alternativen gibt es?​

Obwohl die KfW 55 Förderung für Neubauten eingestellt wurde, gibt es weiterhin attraktive Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Bauen und Sanieren.​ Die Bundesregierung bündelt ihre Förderprogramme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).​

Für Neubauten ist die Förderung für Häuser mit dem Standard Effizienzhaus 40 oder besser (EH40) besonders interessant.​ Diese werden mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert. Auch für Sanierungen stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, beispielsweise für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder den Austausch der Heizungsanlage.​

Neben der BEG gibt es je nach Bundesland und Kommune weitere Förderprogramme, die zusätzlich genutzt werden können.​ Es lohnt sich daher, sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.

KfW 55 Förderung und Energieeffizienz-Experten

Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten war und ist bei der KfW 55 Förderung von großer Bedeutung.​ Dieser unabhängige Sachverständige unterstützt Bauherren und Sanierer während des gesamten Prozesses – von der Planung über die Baubegleitung bis hin zur Abnahme.

Er prüft die Einhaltung der energetischen Anforderungen, erstellt die notwendigen Nachweise für die Förderung und berät zu optimalen Lösungen für energieeffizientes Bauen.​ Auch wenn die KfW 55 Förderung für Neubauten nicht mehr verfügbar ist, ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten bei anderen Förderprogrammen oft weiterhin verpflichtend oder zumindest empfehlenswert.​

Er hilft dabei, die Förderfähigkeit des Projekts sicherzustellen, und trägt mit seiner Expertise zu einer fachgerechten und effizienten Umsetzung der energetischen Maßnahmen bei.​

Aktuelle Neuigkeiten zum Thema

Die Förderlandschaft für energieeffizientes Bauen und Sanieren ist ständig in Bewegung.​ Nach dem Auslaufen der KfW 55 Förderung für Neubauten Anfang 2022 gab es einige wichtige Neuerungen und Anpassungen.​

Fokus auf Sanierung und höhere Standards⁚ Die Bundesregierung setzt verstärkt auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden und fördert Neubauten nur noch mit ambitionierteren Energiestandards.​ Das Effizienzhaus 40 (EH40) hat den KfW 55 Standard als Förderstandard abgelöst.​

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