Die jüngsten Klimabeschlüsse der Bundesregierung, konkret die Beschlüsse des Klimakabinetts zur Förderung von Heizungen (insb. Öl-Austausch-Prämie), wirken sich nun auch auf die Förderlandschaft im Bereich energetischen Bauen und Sanieren aus.
Die KfW stellt ihre Förderung von Heizungen als Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ ab sofort weitgehend ein. Heizungsanlagen werden für Wohngebäude seit dem 01.01.2020 als Einzelmaßnahme nur noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Das BAFA passt dazu sein Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ an, das Investitionszuschüsse u.a. zum Tausch alter Ölheizungen oder dem Einbau neuer Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, fördert. Hier die Änderungen im Überblick.
Änderungen KfW-Förderung bei Heizanlagen
Ab dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert. Ebenso bleibt der KfW-Ergänzungskredit davon unberührt.
Konkret bedeutet dies, dass Öl-Brennwertheizungen, Gas-Brennwertheizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Maßnahmenpakete „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ nicht mehr von der KfW gefördert werden.
Auch bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (151/430) erhalten Hauseigentümer keine Förderung mehr für Wärmeerzeuger, die mit Öl heizen (z. B. Öl-Brennwertkessel). Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Unabhängig davon müssen Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl weiterhin bei der energetischen Berechnung für ein KfW-Effizienzhaus berücksichtigt werden.
Neubauten (Programm 153) erhalten überhaupt keine Förderung mehr, wenn sie Heizungen auf Ölbasis einbauen.
Neuerungen Marktanreizprogramm „Wärme aus erneuerbaren Energien“ des BAFA
Das BAFA stellt seine Förderlogik um und fördert nun anteilig die Investitionskosten. Das berücksichtigt auch die Kosten für notwendige Maßnahmen zur Installation der neuen Anlage. Bisher richtete sich die Förderhöhe i.d.R. nach der Anlagengröße.
Zudem werden nun auch Gas-Brennwertkessel über das BAFA gefördert, sofern diese direkt oder innerhalb von zwei Jahren mit erneuerbaren Wärmeerzeugern kombiniert werden. Demgegenüber werden Öl-Brennwertkessel nicht gefördert, auch nicht in Kombination mit erneuerbarer Wärme.
In bestehenden Gebäuden werden folgende Technologien gefördert:
- 35 % für Biomasseanlagen oder Wärmepumpenanlagen
- 35 % für Erneuerbare Energien Hybridheizungen (EE-Hybride)
- 30 % für Solarkollektoranlagen
- 30 % für Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung
- 20 % für Gas-Hybridheizungen mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung („Renewable Ready“)
Beim Austausch von Ölheizungen erhöhen sich die Zuschüsse um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen, ein Fördersatz von 40%.
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Förderübersicht
151/430 Effizienzhaus | 152/43 Einzelmaßnahme | 167 | 433 | BAFA | |
Gas-Brennwert „renewable ready“ | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Gas-Brennwert | ✓ | entfällt | |||
Hybrid-Heizungen(Kombinationen fossil mit EE) | ✓ | entfällt | ✓ | ✓ | |
Solarthermie-Anlagen | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser) | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Wärmepumpen | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Nah- & Fernwärmeanschluss | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Optimierung Heizung | ✓ | ✓ | |||
Brennstoffzelle | ✓ | ||||
Heizungspaket | entfällt | ||||
Lüftungspaket | entfällt |