Voraussetzung ist eine ausreichende Beheizung und Lüftung des Raumes sowie eine übliche Nutzung. Für Bauteile, die Bereiche gegen die Außenluft, gegen niedrig beheizte Bereiche, Bereiche mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen oder gegen unbeheizte Bereiche abtrennen, sind Mindestwerte für den Wärmedurchlasswiderstand definiert.Besonderes Augenmerk muss bei der Vermeidung von Schimmelbildung auf Wärmebrücken gelegt werden. Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2 gelten als ausreichend gedämmt, so dass kein gesonderter Nachweis erforderlich ist.
fRsi=(θsi–θe)/(θi–θe)
Dabei ist
θsi die raumseitige Oberflächentemperatur
θi die Innenlufttemperatur
θe die Außentemperatur
Grundsätzlich ist an der ungünstigsten Stelle unter den Randbedingungen nach DIN 4108-2 eine raumseitige Oberflächentemperatur von mindestens 12,6 °C einzuhalten. Der Nachweis kann bei abweichenden Konstruktionen nach DIN 4108-2 Kapitel 6.3 für Wohn- oder wohnähnliche Nutzung mit folgenden Randbedingungen geführt werden:
Innenlufttemperatur 20 °C
relativer Raumluftfeuchte 50 %
Außenlufttemperatur -5 °C
Raumseitiger Wärmeübergangswiderstand 0,25 m²K/W
Dabei wird von einer für die Schimmelbildung kritischen Luftfeuchte von 80 % auf der Bauteiloberfläche ausgegangen. Hierdurch ergibt sich nach DIN EN ISO 10211 ein einzuhaltender Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,70.
Ergänzende Informationen zur Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden liefert auch der DIN-Fachbericht 4108-8.
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