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FAQs und Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom BMWi veröffentlicht

Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bringt zahlreiche Änderungen der Förderung für energieeffiziente Gebäude mit sich. Neben Änderungen bei der Antragsstellung wird auch die Rolle von Energieberaterinnen und Energieberatern zukünftig weiter gestärkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat erste Antworten auf wichtige Fragen und die neuen Richtlinien veröffentlicht.

Geringere Energiekosten, mehr Wohnkomfort, ein höherer Immobilienwert, eine gesicherte Altersvorsorge und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz - das sind fünf gute Gründe, in den eigenen vier Wänden auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Um die Ziele zügig umzusetzen, hat die Bundesregierung die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) auf den Weg gebracht. Mit der BEG, einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturiert.

Da sich daraus verschiedene Änderungen ergeben, hat das BMWi häufige Fragen zur BEG herausgegeben. Es finden sich Antworten zu den Details der Förderrichtlinien und deren Veröffentlichungen, die Beantragung der Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen, die Einbindung von Energieberaterinnen und Energieberatern, Antragsstellung und Fördersätze und viele mehr.