Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude, die thermisch konditioniert sind. Grundlage bildet das Energieeinsparungsgesetz. Aufbauend darauf sind in der EnEV anzuwendende Berechnungsverfahren und Normen definiert. Zudem sind Vorgaben zur Ausstellung und Verwendung des Energieausweises enthalten. Derzeit gilt die EnEV 2014 mit den seit 01.01.2016 geltenden Anforderungsänderungen.





 

EnEV 2014

Die aktuelle Version der Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten und enthält zusätzliche Anforderungsänderungen zum 01. Januar 2016. Die Übergangsvorschriften werden in § 28 der EnEV geregelt.





 

EnEV-Historie

Die EnEV-Historie bietet einen Überblick über die Entwicklung der heute gültigen gesetzlichen Vorgaben.





 

EnEV in der Praxis

Die Energieeinsparverordnung stellt aufgrund Ihrer Komplexität in der Umsetzung oftmals Planer, Ausführende aber auch Hersteller von Produkten vor große Herausforderungen.

„Mit energieeffizientem Bauen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“

 

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