Neuerungen im GEG bei den Berechnungsverfahren gegenüber der EnEV 2014/2016
Im Vergleich zur EnEV 2014/ 2016 gibt es keine wesentlichen Neuerungen im GEG. Die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfes nach § 21 GEG soll mittels der aktuellen Norm DIN V 18599: 2018-09 erfolgen. Die Randbedingungen für das Referenzgebäude sind im GEG in Anlage 2 zusammengefasst. Desweiteren darf unter gewissen Randbedingungen das Vereinfachte Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude nach § 32 GEG verwendet werden.
FAQ zum Energieausweis für Nichtwohngebäude
Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz
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