Die Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen und Energieausweisen nach DIN 4108-6 ist ausschließlich für Wohngebäude zulässig. Nichtwohngebäude sind verpflichtend gemäß der DIN V 18599 zu planen und zu bilanzieren.
Die DIN 4108 in der aktuellen Fassung besteht aus sieben Normteilen:
- DIN 4108-2: 2013-2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz (Mindestanforderungen an Wärmedämmung von Bauteilen und Wärmebrücken in Gebäudehülle mit Planungs- und Ausführungshinweisen)
- DIN 4108-3: 2018-10: Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung (Randbedingungen für den Feuchteschutznachweis mit Rechenvorschriften für das Glaser-Verfahren / gilt nicht für klimatisierte Wohn- oder wohnähnliche Nutzungen sowie Bauwerksabdichtungen)
- DIN 4108-4: 2017-3: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte (Nennwerte und bauphysikalische Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen für die Berechnung des Wärmeschutzes)
- DIN 4108-6: 2003-6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs (Berechnungs- und Bilanzierungsverfahren zur Berechnung des jährlichen Heizenergiebedarfs nach DIN EN 832 mit angepassten Randbedingungen für Deutschland)
- DIN 4108-7: 2011-1: Luftdichtheit von Gebäuden – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele
- DIN 4108-10: 2015-12: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe – Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe (Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe und Einordnung in Anwendungsgebiete mit Produkteigenschaften und Anwendungsbeispielen)
- DIN 4108-11: 2018-11: Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit von Klebeverbindungen mit Klebebändern und Klebemassen zur Herstellung von luftdichten Schichten
sowie einem Beiblatt:
- DIN 4108 Beiblatt 2: 2006-03: Wärmebrücken – Planungs- und Ausführungsbeispiele (Prinzipskizzen und Anschlussdetails mit Anforderungen und Randbedingungen für den rechnerischen Nachweis von Wärmebrücken)