Methodik des iSFP

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Werkzeug für die Energieberatung von Wohngebäuden. Er ist sowohl für die Schritt-für Schritt-Sanierung als auch für die Gesamtsanierung in einem Zug geeignet. Im Fokus steht die energetische Bewertung des Gebäudes.

Das Instrument des individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude (iSFP) lässt sich für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser nutzen. Die Zusammenfassung, Ausgabe der Ergebnisse und Empfehlungen der Energieberatung erfolgt beim iSFP in Form der zwei Dokumente "Mein Sanierungsfahrplan" und "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen". Diese erhält zum Abschluss der Beratung der Bauherr. Die Berechnungen erfolgen in Ihrer Bilanzierungssoftware, die Ausgabe der Dokumente als PDF-Datei erfolgt durch das darin integrierte iSFP-Druckmodul.

Die Dokumente sind so aufbereitet, dass sie für den Bauherrn leicht verständlich sind und ihm einen langfristigen Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes und dessen Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Der Sanierungsfahrplan sorgt für die Orientierung beim Kunden rund um die Sanierung. Gleichzeitig unterstützt er die Kommunikation mit dem Hauseigentümer.

  • Kennwerteermittlung über genormte Verfahren und Berechnung über Bilanzierungssoftware
  • Keine Vereinfachung gemäß EnEV bei Datenermittlung zugelassen
  • Jeweils aktuelle Beratungs- und Förderrichtlinie des BAFA und der KfW (sowie die technischen FAQ der KfW) sind zu beachten.
  • Darstellung der Berechnungsergebnisse in optischer Form mittels Farbklassen
  • Best-Möglich-Prinzip
  • Schritt 1: Erstes Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme
  • Schritt 2: Energetische Bilanzierung des Istzustandes
    • Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch)
    • Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten
    • Darstellung in Farbklassen
  • Schritt 3: Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  • Schritt 4: Abstimmung zum individuellen Sanierungsfahrplan mit dem Eigentümer
  • Schritt 5: Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplan
  • Schritt 6: Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplan
  • Schritt 7: Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplan

Integration in die Bilanzierungssoftware

Das neue Instrument individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude kann freiwillig von Energieberatern genutzt werden. Es erleichtert den Arbeitsalltag, da es den Beratungsablauf systematisch strukturiert und das aufwendige Verfassen und Gestalten von individuellen Ergebnisberichten entfällt. Stattdessen übernimmt die Druckapplikation automatisch die im Programm eingegebenen Daten, individuelle Beschreibungen ergänzen Sie in dafür vorgesehenen Freitextfeldern. Per Klick können Sie daraus zwei Booklets für die Hauseigentümer erstellen und als PDF-Datei ausgeben: "Mein Sanierungsfahrplan" fasst alle wichtigen Informationen anschaulich zusammen. Die "Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen" enthält weiterführende Erläuterungen zu den angedachten Maßnahmen(-paketen) und Kosten.

Einige Hersteller von Bilanzierungssoftware haben das neue Instrument bereits in ihre Produkte integriert. Eine Liste der Programme, die mit iSFP erhältlich sind, sind beim BAFA im Kasten "Informationen zum Thema" unter dem Reiter "Publikationen" zu finden. Der Energieberater ist für die Inhalte und für die Datengrundlage, die korrekte Berechnung und die Erstellung des iSFP verantwortlich. Es wird eine fundierte Ausbildung des Ausstellers sowie aktuelle Kenntnisse sowohl zur Datenaufnahme, Bilanzierung und Umsetzung als auch zu den aktuellen Förderprogrammen vorausgesetzt.

Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) und Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen von Energieberatungen für Wohngebäude (ehemals „Vor-Ort-Beratung“) erstellte iSFP seit dem 1. Juli 2017. Anstatt des bisherigen Energieberatungsberichtes kann im Rahmen des Förderprogramms auch ein iSFP eingereicht werden. Wie bei den bisherigen Energieberatungsberichten gibt es auch hier die Möglichkeit, die iSFPs nachzubessern. Seit 2020 werden bis zu 80 Prozent statt vorher 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten übernommen, höchstens 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird. Zu den Fördervoraussetzungen, insbesondere zu den Mindestanforderungen an solche Berichte, erteilt das BAFA telefonisch Auskunft und gibt Hinweise auf seiner Homepage.

Weitere Infos zum iSFP

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Kosten im iSFP

Die Darstellung aller Arten von Kosten ist für den Hauseigentümer ein wichtiges Element im individuellen Sanierungsfahrplan. Mehr lesen

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