Wirtschaftlichkeit

Wie wirtschaftlich eine Investition in energetische Sanierungsmaßnahmen ist, ist mitentscheidend für eine Umsetzung. Eine Aussage darüber, kann eine Wirtschaftlichkeitsberechnung liefern.

Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung werden die Kosten für Instandhaltung und energieeffizienzbedingte Mehrkosten mit den eingesparten Energiekosten nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahme verglichen. Da die Wirtschaftlichkeit energetischer Maßnahmen mitunter maßgeblich ist für die Realisierung energieeffizienter Sanierungsprojekte, ist Ziel einer jeden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung zu finden. Diese soll zugleich den energetischen Anforderungen und Wünschen des Bauherrn gerecht werden. Eine solche Berechnung erleichtert den Bauherrn die Entscheidung über eine künftige Investition.

Wirtschaftlichkeitstool für Energieberater

Um Energieberater und Fachleute bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit zu unterstützen, hat die dena ein Onlinetool, das Wirtschaftlichkeitstool, entwickelt. Es ist für energetische Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäuser ausgelegt. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen werden nach erfolgter Bilanzierung der Energieeinsparungen im Onlinetool erfasst. Dabei ist es egal, ob die Wirtschaftlichkeit einer Einzelmaßnahme oder einer Gesamtsanierung dargestellt werden soll. Kostenfunktionen erleichtern die Festlegung der Sowieso-Kosten sowie der energieeffizienzbedingten Mehrkosten. Eine PDF-Export-Funktion bereitet das Ergebnis für das Gespräch mit dem Bauherrn auf.

Kostenarten bei einer energetischen Sanierung

Generell gilt, dass sich eine energetische Sanierung besonders dann lohnt, wenn ohnehin eine umfangreiche Instandsetzung des Hauses ansteht, denn in diesem Fall ist der Anteil der sogenannten energiebedingten Mehrkosten am geringsten.

Allgemein lassen sich die Kosten eines energetischen Sanierungsvorhabens in folgende Kategorien aufteilen:

Die Gesamtkosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen setzen sich aus den Kosten für nicht-energetische Sanierung, den Vollkosten der energetischen Sanierung und den Baunebenkosten inklusive Planung zusammen. Für den Bauherrn sind diese Kosten von besonderer Bedeutung, da er diese Kosten am Ende zu zahlen hat.

Nach dem Kopplungsprinzip werden bei umfangreichen energetischen Sanierungen auch nicht energetisch relevante Maßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit den energetischen Verbesserungen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Grundrissarbeiten, brandschutztechnische Ertüchtigung, Umbauten zur Barrierefreiheit, die Sanierung von Treppenhäusern, der Umbau des Badezimmers oder andere wohnwertverbessernde Maßnahmen, die keinen energetischen Bezug haben.

Nahezu jede energetische Sanierung beinhaltet immer eine Form der Instandsetzung des ursprünglichen Ausgangszustandes. Aus diesem Grund setzen sich die Vollkosten der energetischen Sanierung aus den sogenannten Sowieso-Kosten und den energieeffizienzbedingten Mehrkosten zusammen.

Die Sowieso-Kosten (auch Ohnehin-Kosten genannt) sind der Kostenanteil, der auf die Instandsetzung des Gebäudes bzw. einzelner Bau- und Anlagenteil im Rahmen der energetischen Sanierung entfällt. Es handelt sich um anteilige Kosten für Maßnahmen zur reinen Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands von (technischen) Anlagen und Bauelementen. Instandsetzung bedeutet oft Reparatur oder Austausch von Bauteilen. Auch das Verbessern von Bau- und Anlagenteilen auf den Stand der Technik zählt zur Instandsetzung.

Typische Sowieso-Kosten einer energetischen Sanierung sind beispielsweise die anteiligen Instandsetzungskosten für das Abschlagen des alten Putzes und Anbringen des neuen Putzes, der Farbanstrich der Fassade oder der Kostenanteil der Technik, der für die Umsetzung nach aktuellem Stand der Technik anfallen würde (z. B. Kosten in Höhe einer neuen Brennwerttherme).

Die energieeffizienzbedingten Mehrkosten (auch energetisch bedingte Mehrkosten genannt) sind die Kosten, die der reinen energetischen Maßnahme zugeschrieben werden können. Erst durch sie wird eine relevante, energetische Einsparung erzielt. Sie setzen sich aus den anteiligen Kosten der Instandsetzung aufgrund evtl. vorgezogener Maßnahmen sowie den reinen Mehrkosten zur Erhöhung der Energieeffizienz zusammen. Der Kostenanteil aufgrund vorgezogener Maßnahmen bemisst sich an der zu erwartenden Restnutzungsdauer des Bauteils. Typische energieeffizienzbedingte Mehrkosten sind beispielsweise der reine Wärmedämmstoff mit Befestigungsarbeiten, das Versetzen von Fallrohren, das Verlängern von Dachüberständen, die Mehrkosten einer Pelletheizung gegenüber einer Standard-Brennwerttherme, die Mehrkosten einer Dreischeibenverglasung gegenüber einer Zweischeibenverglasung oder die Kosten, die entstehen, weil das Baugerüst aufgrund des Anbringens des Wärmedämmverbundsystems länger stehen muss. Auch erhöhter Planungsaufwand zur Vermeidung von Wärmebrücken sind energieeffizienzbedingte Mehrkosten.

Der größte Teil der Lebenszykluskosten eines Gebäudes entfällt auf die Nutzungsphase. Daher ist es bei einer grundlegenden energetischen Sanierung angebracht, die zu erwartenden laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten entsprechend zu berücksichtigen. Es kann dabei grob nach Energiekosten (KG 310 nach DIN 18960) und Instandhaltungs- und Betriebskosten (KG 350 nach DIN 18960) unterschieden werden. Besonders entscheidend für die Vorteilhaftigkeit ist entsprechend die Einsparung der Energiekosten.

Bei einer dynamischen Wirtschaftlichkeitsberechnung haben der Kalkulationszins und die gewählte Energiepreissteigerung einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer berechneten Variante. Empfehlenswert ist deshalb, immer auch eine Variante mit hohem Kalkulationszins und niedriger Energiekostensteigerung zu berechnen, da dadurch auch der wirtschaftlich ungünstigste Fall berücksichtigt wird.

Zum Wirtschaftlichkeitstool

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