Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen von Energieberatungen in Privathaushalten oder auch in Unternehmen ist die individuelle und zugleich fachspezifische Ermittlung geringinvestiver Maßnahmen. Die Maßnahmen sollten dabei vom Endverbraucher schnell und möglichst einfach umsetzbar sein.

Vom Nutzerverhalten bis hin zur Erhöhung der Effizienz der technischen Geräte und Anlagen oder der energetischen Verbesserung der Gebäudesubstanz sind zahlreiche Maßnahmen mit geringen Investitionskosten und einer schnellen Amortisation möglich. Am Anfang kann dabei eine Istanalyse des Energieverbrauchs (Benchmarking), eine initiale Energieberatung sowie eine Ableitung von Handlungsempfehlungen stehen. Die Energieberatungen können oftmals förderfähig sein, beispielsweise für private Endverbraucher oder für Klein- und Mittelständische Unternehmen. Im Folgenden wird unterschieden in

  1. Geringinvestive Maßnahmen in Privathaushalten
  2. Geringinvestive Maßnahmen im gewerblichen Bereich

Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung nimmt der Energieberater die Istzustände der Verbräuche und des Nutzerverhaltens auf, um auf dieser Grundlage passende geringinvestive Maßnahmen empfehlen zu können. Dabei kann es zudem sinnvoll sein, einzelne Kenndaten messtechnisch zu ermitteln.



Privathaushalte


Geringinvestive Maßnahmen für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen oder für Mieter beziehen sich in der Regel auf mögliche Einsparpotentiale bezüglich des Haushaltsstroms, der Heizkostenabrechnung und eventuell auch des Wasserverbrauchs im Haushalt.



Gewerbe


Kleine und mittlere Unternehmen haben einige Möglichkeiten, Energie zu sparen.