Energetische Bewertung

Die energetische Bewertung richtet sich beim individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude nach den üblichen Grundprinzipien.

Bewertungsprinzipien

Beim iSFP gelten für die energetische Bewertung eines Gebäudes verschiedene, auch sonst gängige Grundprinzipien. So erfolgt die Ermittlung der energetischen Kennwerte des Gebäudes entsprechend der Berechnungsmethoden und der Standardparameter gemäß DIN 4108 Teil 6 in Verbindung mit der DIN 4701 Teil 10, der DIN V 18599, der EnEV und der technischen FAQ der KfW. Der iSFP nimmt dabei keinen Einfluss auf die Bilanzierungsvorschriften, sondern beschränkt sich auf die Nutzung der Bilanzierungswerte und -ergebnisse zum Zweck der Darstellung und Beratung. Abweichungen von diesen Berechnungsmethoden oder den Standardrandbedingungen sind für die Erstellung des iSFP nicht zulässig.

Energetische Bewertung des Istzustands

Die energetische Bewertung des Gebäudes im Istzustand soll dem Kunden einen Gesamteindruck über den energetischen Zustand vermitteln. Sie gibt ihm aber auch gezielte Hinweise auf einzelne verbesserungswürdige Komponenten und sensibilisiert ihn für die Bedeutung der Qualität der Sanierungsmaßnahmen. Der energetische Gesamtzustand wird unabhängig vom konkreten Nutzungsmuster und -verhalten bewertet und zeigt daher bedarfsbasierte Kennwerte, denen die Standardrandbedingungen gemäß aktueller EnEV zugrunde liegen. Die Berechnung der Kosten hingegen soll realitätsnah sein, um keine falschen Kosteneinsparungen zu suggerieren, weshalb dafür verbrauchsorientierte Kennwerte verwendet werden.

Die energetische Bewertung des Gesamtzustands und der einzelnen Komponenten erfolgt auf Basis eines differenzierten Bewertungsschemas mittels Farbklassen. Die Ergebnisse der Bewertung werden als Farbklassen von dunkelgrün bis dunkelrot ausgegeben und im Fahrplandokument sowohl zur Charakterisierung des Istzustands als auch zur anschaulichen Darstellung von Verbesserungsmaßnahmen verwendet. Dunkelgrün entspricht dem höchsten Effizienzniveau, dunkelrot dem niedrigsten.

Klassengrenzen des Primärenergiebedarfs für das Gesamtgebäude

Übersicht über die Klassengrenzen des Primärenergiebedarfs für das Gesamtgebäude

Die dargestellten Farbklassen im iSFP stimmen weitestgehend mit den KfW-Effizienzhaus-Klassen überein. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass die Effizienzhaus-Klasse von dieser Tabelle abweicht. Grund dafür ist, dass das Referenzgebäudeverfahren keine eindeutige Zuordnung zum spezifischen Primärenergiebedarf erlaubt. Wird infolge eines Maßnahmenpakets ein Effizienzhaus-Standard erreicht, so wird dieser auf der Fahrplanseite automatisch über die Software gesondert ausgewiesen.

Die beste Farbklasse wird für den auch auf absehbare Zeit höchsten Effizienzstandard vergeben, beispielsweise Passivhaus- oder Effizienzhaus-40-taugliche Bauteile. Die zweitbeste Farbklasse steht für die Anforderungen der KfW-Einzelmaßnahmenförderung (außer bei den Lüftungsanlagen). In der dritten Farbklasse sind die Anforderungen der EnEV 2014 an sanierte Bauteile zusammengefasst. Die weiteren Klassen stehen zur Verfügung, um zwischen den verschiedenen Baualtersklassen und Teilsanierungen unterscheiden zu können.

Jedes Gebäude ist ein Unikat. Es ist daher nicht möglich, ein allgemeingültiges Ziel für Gebäude zu formulieren, das den jeweiligen Besonderheiten gerecht wird. Damit insgesamt jedoch ein zukunftsweisender Energiestandard erreicht wird, sollten die Maßnahmenempfehlungen dem Bestmöglich-Prinzip folgen. Es besagt, dass der Energieberater in seiner Maßnahmenempfehlung den für das Gebäude bestmöglichen Energiestandard wählen sollte. Bestmöglich in diesem Zusammenhang ist daher im übertragenen klimapolitischen Sinne zu verstehen, jedoch nicht als vertragliche Maßgabe für eine zu 100 % kostenoptimale Konzeptionierung. Gemeint ist, dass so weit wie möglich alle in Betracht kommenden Faktoren zur Senkung des Primärenergiebedarfs ausgeschöpft werden sollten.

Wenn dies aus wichtigen Gründen nicht möglich ist, kann der Standard so weit wie unbedingt erforderlich abgesenkt werden. Unterhalb des Niveaus von KfW-förderfähigen Einzelmaßnahmen (zweitbeste Farbklasse) muss der Energieberater diese Abweichung – sollte sie im ersten Maßnahmenpaket auftreten – zwingend im Beratungsdokument sachlich erläutern. Begründungen für Abweichungen in anderen Maßnahmenpaketen sind freiwillig, aber im Hinblick auf die Verständlichkeit des iSFP für den Hauseigentümer sehr hilfreich.

Das Bestmöglich-Prinzip ist erforderlich, damit heute sanierte Bauteile mittelfristig nicht schon wieder ausgetauscht oder nachsaniert werden müssen.

Die Empfehlungen sollten möglichst zu einer energetischen Bewertung der Komponente führen, die der besten, dunkelgrünen Farbklasse entspricht. Bezogen auf die Heizungstechnik bedeutet das Bestmöglich-Prinzip, dass der Anteil klimaschonender Wärmesysteme, insbesondere erneuerbarer Energieträger, deutlich zu steigern ist.

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