Gesucht werden innovative, besonders energieeffiziente Sanierungsvorhaben, die die Anforderungen für Modellvorhaben an ein Effizienzhaus Innovation 40 oder 100 mit und ohne Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen. Planen Sie gerade ein solches Vorhaben? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.04.2021 für die Teilnahme als Modellvorhaben. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch eine Fachjury.
Die ausgewählten Modellvorhaben erhalten von der KfW aus dem KfW-Produkt "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)" einen höheren Zuschuss als in der bestehenden Förderung.
Mit Ihrer Teilnahme entwickeln Sie die künftigen Effizienzhausstufen aktiv mit und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 82.500 Euro Zuschuss pro Wohnung
- Für Gebäude mit bis zu 8 Wohnungen
- Für Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen oder Kommunen
- Für innovative Sanierungsvorhaben mit stärkerem Fokus auf den Primärenergiebedarf und flexibilisierten Anforderungen an den Wärmeschutz
Welche Vorhaben können teilnehmen?
Sie können am Modellvorhaben teilnehmen, wenn Sie ein mindestens 5 Jahre altes Wohngebäude sanieren möchten und eines der folgenden Effizienzhaus-Stufen erreichen.
- Effizienzhaus Innovation 40
- Effizienzhaus Innovation 40 mit Erneuerbare-Energien-Paket
- Effizienzhaus Innovation 100
- Effizienzhaus Innovation 100 mit Erneuerbare-Energien-Paket
Die Effizienzhäuser müssen die technischen Mindestanforderungen für die Modellvorhabenförderung erfüllen. Das Erneuerbare-Energien-Paket erfüllen Sie, wenn der Wärmebedarf Ihres Effizienzhauses mit mindestens 55 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, beispielsweise durch die Nutzung von Solarthermie oder den Einsatz einer Wärmepumpe, einer Holzpelletheizung oder einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung.
Wer kann teilnehmen?
Wir fördern Sie, wenn Sie
- eine Wohnimmobilie sanieren oder
- Contracting-Geber sind.
Konditionen
Je besser die künftige Energieeffizienz Ihres Wohnraums ist, desto höher ist auch der Investitionszuschuss, den Sie erhalten:
Maßnahme | Investitionszuschuss in % je Wohneinheit | geförderte Kosten je Wohneinheit |
Effizienzhaus Innovation 40 | 50 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 60.000 Euro |
Effizienzhaus Innovation 40 mit Erneuerbare-Energien-Paket | 55 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro | maximal 82.500 Euro |
Effizienzhaus Innovation 100 | 32,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 39.000 Euro |
Effizienzhaus Innovation 100 mit Erneuerbare-Energien-Paket | 37,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 150.000 Euro | maximal 56.250 Euro |
Gefördert werden die Kosten für die energetische Sanierung einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten.
So funktionierts
1. Experten für Energieeffizienz beauftragen
Energieeffizientes Sanieren erfordert komplexes Fachwissen. Ein Experte für Energieeffizienz erstellt mit Ihnen den Antrag für das Modellvorhaben und stellt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sicher. Wir übernehmen 50 % der Kosten der Baubegleitung durch den Experten. Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für Förderprogramme des Bundes geführt sind.
Zum Zuschuss Baubegleitung (431)
2. Antrag stellen
Das Modellvorhaben findet in zwei Phasen statt. Sie bewerben sich nur für einen Zeitraum:
- erste Antragsphase: 01.11.2020-31.01.2021
- zweite Antragsphase: 01.02.2021-30.04.2021
Alle benötigten Antragsunterlagen finden sie unter Formulare und Downloads.
Wichtig: Den Antrag für das Modellvorhaben stellen Sie vor Abschluss der für die Sanierung erforderlichen Lieferungs- oder Leistungsverträge. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.
3. Auswahl durch die Fachjury
Nach jeder Antragsphase werden 50 Vorhaben durch die Fachjury ausgewählt. Die Fachjury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der KfW und der Deutschen Energie-Agentur (dena). Das Hauptauswahlkriterium bildet dabei ein möglichst niedriger Primärenergiebedarf des sanierten Gebäudes.
4. Zusage durch die KfW
Sie erhalten bis zum 19.03.2021 (erste Antragsphase) bzw. 18.06.2021 (zweite Antragsphase) eine Information per Post, ob Ihr Vorhaben ausgewählt wurde oder nicht.
5. Planung und Umsetzung
Nun können Sie Liefer- und Leistungsverträge mit den bauausführenden Unternehmen abschließen.
- Planungsphase: Die Bauplanungsphase für das Sanierungsvorhaben muss bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 31.12.2021, bei Mehrfamilienhäusern bis 30.06.2022 abgeschlossen werden.
- Umsetzungsphase: Das Sanierungsvorhaben muss bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 31.12.2023, bei Mehrfamilienhäusern bis 30.06.2024 vollständig umgesetzt werden.
6. Zuschuss erhalten
Erstellen Sie nach Abschluss der Sanierung zusammen mit Ihrem Experten für Energieeffizienz die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD).
Anschließend zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.