Energieausweise nach GEG werden Pflicht

Energieausweise für Bestandsgebäude müssen ab dem 2. Mai 2021 entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgestellt werden. Dies gilt für Energieausweise die bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Begründung und Änderung von Erbbaurecht erstellt werden und für Ausweise die der Aushangpflicht unterliegen.

Damit endet im Mai die Übergangsfrist für die Erstellung von Energieausweisen. Die aktualisierten Formulare und Aushänge können hier heruntergeladen werden.

 

Analyse der gegebenen Informationen und mögliche Handlungsempfehlungen

Zusammenfassung der Information:

  • Änderung der gesetzlichen Lage: Ab dem 2. Mai 2021 gilt für Energieausweise von Bestandsgebäuden das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
  • Betroffene Energieausweise: Energieausweise, die bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Begründung und Änderung von Erbbaurecht erstellt werden, sowie diejenigen, die ausgehängt werden müssen, sind betroffen.
  • Ende der Übergangsfrist: Mit dem 2. Mai 2021 endet die Frist für die Erstellung von Energieausweisen nach der alten Regelung.
  • Aktualisierte Formulare: Neue Formulare und Aushänge für den Energieausweis stehen zur Verfügung.

Auswirkungen für Immobilienbesitzer, Vermieter und Makler:

  • Pflicht zur Erstellung eines neuen Energieausweises: Für alle oben genannten Fälle muss ab dem 2. Mai 2021 ein neuer Energieausweis nach GEG erstellt werden.
  • Anpassung der Formulare und Aushänge: Die bisher verwendeten Formulare und Aushänge sind nicht mehr gültig.
  • Wichtigkeit der Aktualisierung: Es ist wichtig, die neuen Formulare und Aushänge zu verwenden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Beratung durch Fachleute: Für die Erstellung des neuen Energieausweises sollte ein qualifizierter Energieberater hinzugezogen werden.

Mögliche Handlungsempfehlungen:

  • Informationen einholen: Informieren Sie sich gründlich über die neuen Anforderungen des GEG und die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Regelung.
  • Energieausweis überprüfen: Prüfen Sie, ob für Ihre Immobilie ein Energieausweis vorliegt und ob dieser noch gültig ist.
  • Neuen Energieausweis erstellen lassen: Wenn der bestehende Energieausweis nicht mehr gültig ist oder die Anforderungen des GEG nicht erfüllt, lassen Sie einen neuen Energieausweis erstellen.
  • Formulare aktualisieren: Besorgen Sie sich die aktuellen Formulare und Aushänge für den Energieausweis.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Wenden Sie sich an einen Energieberater, um Sie bei der Erstellung des Energieausweises zu unterstützen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Fristen beachten: Achten Sie darauf, dass der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung spätestens bei Besichtigung vorgelegt wird.
  • Aushangpflicht: Der Energieausweis muss an einer allgemein zugänglichen Stelle im Gebäude ausgehängt werden.
  • Konsequenzen bei Verstößen: Bei Verstößen gegen die Anforderungen des GEG können Bußgelder verhängt werden.