Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und neue Förderrichtlinie zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und neue Förderrichtlinie zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Rund 35 Prozent der gesamtdeutschen Endenergie wird in Gebäuden verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden energieeffizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch benötigt. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturiert.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Unsere Gebäudeförderprogramme leisten in der noch andauernden COVID-19-Pandemie einen wichtigen Beitrag nicht nur zum Klimaschutz, sondern sichern zugleich zahlreiche Arbeitsplätze in Mittelstand, Bauindustrie und Handwerk. Im ersten Halbjahr 2020 wurden allein in den Programmen zu Energieeffizient Bauen und Sanieren Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro zugesagt. Nach KfW-Berechnungen wurden damit Investitionen im Umfang von bis zu 38,5 Milliarden Euro ausgelöst. Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Deshalb modernisieren und vereinfachen wir unser Förderangebot für effiziente Gebäude.“

Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt– werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEW NWG), sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.

Torsten Safarik, Präsident des BAFA: „Ab Januar 2021 können beim BAFA die Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Das BAFA hat in diesem Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro für Erneuerbare Wärme im Gebäudebereich an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt – mit unseren attraktiven Fördersätzen bin ich zuversichtlich, dass wir auch in 2021 weiteren Schub für die Wärmewende bekommen. Gleichzeitig haben wir einen vielfach geäußerten Wunsch realisiert: künftig kann jeder Antragsteller die Bearbeitung seines Antrags online einsehen.“

Zum 1. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Teilprogramm BEG EM durch das BAFA. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme. Die BEG NWG und BEG WG (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die KfW für den Sommer 2021 geplant.

KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster: „Bereits seit mehr als 15 Jahren fördert die KfW im Auftrag des BMWi die Energieeffizienz von Gebäuden. In diesem Zeitraum wurden allein im Wohnbereich rund 6 Millionen Wohneinheiten – 15 Prozent aller Wohnungen in Deutschland – energetisch verbessert bzw. neu gebaut. Das zeigt, dass die Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz in Gebäuden wirken. Mit der BEG wird die bereits sehr erfolgreiche Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden fortgeführt und verstärkt, um die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter zu steigern.“

Bei der Entscheidung welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ bzw. die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden. Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand (EBM)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)“.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024

Ab 2024 unterstützt die neue BEG energetische Sanierungen und Heizungswechsel mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.

Was ist die BEG?​

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein staatliches Förderprogramm in Deutschland‚ das finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden bietet.​ Ziel der BEG ist es‚ den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken‚ den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.​ Das Programm richtet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie an Unternehmen und Kommunen.​ Die BEG umfasst verschiedene Förderbausteine‚ darunter Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder den Austausch von Fenstern und Türen sowie zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für umfassende energetische Sanierungen.​ Zudem werden auch der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien‚ wie beispielsweise Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen‚ gefördert.​ Die BEG wird kontinuierlich weiterentwickelt‚ um den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz gerecht zu werden.

Welche Förderungen gibt es?​

Die BEG bietet verschiedene Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.​ Grundsätzlich wird zwischen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten unterschieden.​ Zuschüsse sind direkte Zahlungen‚ die nicht zurückgezahlt werden müssen‚ während Kredite zu vergünstigten Konditionen gewährt werden.​ Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme‚ dem energetischen Standard des Gebäudes und weiteren Faktoren ab. Gefördert werden unter anderem⁚

  • Wärmedämmung von Dach‚ Fassade und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbau von energieeffizienten Heizungsanlagen (z.​ B.​ Wärmepumpen‚ Solarthermie)
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (z.​ B.​ hydraulischer Abgleich)
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Energieberatung und Erstellung von Energieausweisen

Die BEG bietet zudem spezielle Förderprogramme für Einzelmaßnahmen‚ Komplettsanierungen und Neubauten.​ Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).​

Wer wird gefördert?​

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richtet sich an eine breite Zielgruppe‚ die energetische Sanierungen oder Neubauten plant.​ Grundsätzlich können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Kommunen Fördermittel beantragen.​ Zu den förderberechtigten Personen und Institutionen zählen⁚

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Bauträger und Investoren
  • Unternehmen aller Branchen‚ die in energieeffiziente Nichtwohngebäude investieren
  • Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen
  • Vereine und gemeinnützige Organisationen

Die genauen Förderbedingungen und Voraussetzungen können je nach Förderprogramm und Antragsteller variieren.​ So gibt es beispielsweise spezielle Förderprogramme für junge Familien‚ einkommensschwache Haushalte oder denkmalgeschützte Gebäude.​ Es empfiehlt sich daher‚ sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms zu informieren.​

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?​

Um Fördermittel aus der BEG zu erhalten‚ müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.​ Diese variieren je nach Förderprogramm und Art der Maßnahme. Grundsätzlich gilt jedoch‚ dass das Gebäude bzw. die geplante Maßnahme bestimmte energetische Standards erfüllen muss. Folgende Punkte sind dabei häufig relevant⁚

  • Gebäudetyp und -nutzung⁚ Gefördert werden Wohngebäude und Nichtwohngebäude‚ die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Alter‚ Nutzung und Lage erfüllen.​
  • Energetischer Standard⁚ Die durch die Maßnahme erreichten energetischen Verbesserungen müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.​ In der Regel wird der Energiebedarf des Gebäudes nach der Sanierung anhand des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bewertet.​
  • Fachgerechte Durchführung⁚ Die energetischen Maßnahmen müssen von qualifizierten Fachunternehmen geplant und durchgeführt werden.​
  • Einhaltung von Fristen⁚ Der Antrag auf Förderung muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.​
  • Zusätzliche Anforderungen⁚ Je nach Förderprogramm können weitere Voraussetzungen gelten‚ beispielsweise hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien oder der Durchführung einer Energieberatung.​

Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen finden Sie in den Förderrichtlinien des BAFA und der KfW. Es empfiehlt sich‚ die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen vorab mit einem Energieberater oder der jeweiligen Förderbank zu klären.​

Wie hoch ist die Förderung?​

Die Höhe der Förderung im Rahmen der BEG ist abhängig von verschiedenen Faktoren‚ wie der Art der durchgeführten Maßnahme‚ dem energetischen Standard des Gebäudes und dem gewählten Förderprogramm.​ Grundsätzlich werden sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite angeboten.​ Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den entstandenen Kosten und kann bis zu einem bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Investitionskosten betragen.​ Beispielsweise werden Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch von Fenstern mit bis zu 20% der förderfähigen Kosten bezuschusst.​

Für umfassendere Sanierungen‚ die zu einem besonders energieeffizienten Gebäude führen‚ können höhere Zuschüsse von bis zu 40% gewährt werden.​ Zinsgünstige Kredite bieten die Möglichkeit‚ die Investitionskosten zu niedrigen Zinssätzen zu finanzieren.​ Die Konditionen der Kredite‚ wie Zinssatz‚ Laufzeit und Tilgungsmodalitäten‚ variieren je nach Förderprogramm und Kreditinstitut.​ Detaillierte Informationen zur Höhe der Förderung und den genauen Förderkonditionen finden Sie auf den Webseiten des BAFA und der KfW sowie bei den jeweiligen Förderbanken.​

Wie beantrage ich die Förderung?​

Der Antrag auf Förderung im Rahmen der BEG muss in der Regel vor Beginn der geplanten Maßnahmen gestellt werden.​ Zunächst sollten Sie sich umfassend über die verschiedenen Förderprogramme und deren Voraussetzungen informieren.​ Die Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten Ihnen eine gute Übersicht.​ Dort finden Sie auch die benötigten Antragsformulare sowie weiterführende Informationen und Merkblätter.​

Die Antragstellung erfolgt in der Regel online über die Portale der jeweiligen Förderbank.​ In einigen Fällen kann der Antrag auch über die Hausbank oder einen Energieberater gestellt werden.​ Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen beizufügen‚ wie beispielsweise ein Energieausweis des Gebäudes‚ Angebote von Fachunternehmen sowie Nachweise über die Finanzierung der Maßnahme.​ Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Förderbescheid‚ der die Bewilligung der Förderung bestätigt.

Welche Fristen muss ich beachten?​

Bei der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der BEG sind verschiedene Fristen einzuhalten. Die wichtigsten Fristen betreffen den Zeitpunkt der Antragstellung und den Beginn der energetischen Maßnahmen.​ Grundsätzlich gilt‚ dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss. Dies bedeutet‚ dass Sie die Förderung bereits beantragen sollten‚ bevor Sie Aufträge an Handwerker vergeben oder mit den Bauarbeiten beginnen.​

Die genauen Fristen können je nach Förderprogramm und Art der Maßnahme variieren. Detaillierte Informationen zu den geltenden Fristen finden Sie in den Förderrichtlinien des BAFA und der KfW.​ Es ist ratsam‚ sich frühzeitig über die relevanten Fristen zu informieren und die Antragstellung rechtzeitig in die Wege zu leiten.​ So vermeiden Sie‚ dass Ihnen aufgrund von Fristversäumnissen Fördermittel verloren gehen.​

Welche Neuerungen gibt es ab 2024?​

Ab 2024 gibt es einige wichtige Neuerungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).​ Die wichtigste Änderung betrifft die Heizungsförderung⁚ Ab dem 1. Januar 2024 werden ausschließlich Heizungen gefördert‚ die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.​ Dies bedeutet‚ dass der Einbau von Gasheizungen nur noch in Ausnahmefällen gefördert wird‚ beispielsweise wenn der Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist.

Zudem werden die Förderkonditionen für Einzelmaßnahmen angepasst.​ So wird es ab 2024 eine stärkere Staffelung der Förderung geben‚ abhängig vom energetischen Standard‚ der durch die Maßnahme erreicht wird.​ Zudem werden die Förderprogramme für Neubauten überarbeitet und an die Anforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angepasst. Detaillierte Informationen zu allen Neuerungen und Änderungen der BEG ab 2024 finden Sie auf den Webseiten des BAFA und der KfW.​

Welche Rolle spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?​

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt eine zentrale Rolle im Kontext der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).​ Das GEG legt fest‚ welche energetischen Standards für Neubauten und bestehende Gebäude gelten und welche Anforderungen an den Energiebedarf und die CO₂-Emissionen von Gebäuden gestellt werden.​ Die BEG setzt die Vorgaben des GEG in konkrete Förderprogramme um und schafft finanzielle Anreize‚ die energetischen Standards des GEG zu erreichen oder zu übertreffen.

So werden beispielsweise nur solche Maßnahmen im Rahmen der BEG gefördert‚ die den Anforderungen des GEG entsprechen.​ Dies betrifft sowohl Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle als auch die Installation neuer Heizungsanlagen.​ Die BEG und das GEG verfolgen somit ein gemeinsames Ziel⁚ die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor und die Reduktion des CO₂-Ausstoßes von Gebäuden.​ Durch die Verknüpfung von Förderprogrammen und gesetzlichen Vorgaben soll der Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland geebnet werden.​

Wo finde ich weitere Informationen?

Detaillierte Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Behörden und Förderinstitutionen.​ Die wichtigsten Anlaufstellen sind⁚

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)⁚ Das BAFA ist für die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG zuständig.​ Auf der Webseite des BAFA finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Förderprogrammen‚ den Voraussetzungen und der Antragstellung.​
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)⁚ Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren an.​ Auf der Webseite der KfW finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen und den Antragsmodalitäten.​
  • Energie-Effizienz-Experten⁚ Ausgebildete Energie-Effizienz-Experten beraten Sie unabhängig und kompetent zu allen Fragen rund um die energetische Sanierung Ihres Gebäudes und unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln.​

Es empfiehlt sich‚ die Webseiten der genannten Institutionen regelmäßig zu besuchen‚ da sich die Förderbedingungen und -programme ändern können.​

Aktuelle Neuigkeiten zum Thema

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein dynamisches Feld‚ das ständigen Anpassungen und Neuerungen unterliegt.​ Um stets auf dem Laufenden zu bleiben‚ ist es wichtig‚ sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Hier finden Sie aktuelle Meldungen und wichtige Informationen rund um die BEG⁚

    • Reform der BEG ab 2024⁚ Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform der BEG beschlossen‚ die ab dem 1.​ Januar 2024 in Kraft tritt. Zentrale Punkte der Reform sind die stärkere Fokussierung auf erneuerbare Energien‚ die Anhebung der technischen Anforderungen sowie die Vereinfachung der Förderprogramme.​ Detaillierte Informationen zur BEG-Reform finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA);

 

    • Steigende Fördermittel⁚ Angesichts der steigenden Energiepreise und der Bedeutung der energetischen Gebäudesanierung für den Klimaschutz hat die Bundesregierung die Fördermittel für die BEG aufgestockt.​ Für das Jahr 2024 stehen deutlich mehr Mittel zur Verfügung als in den Vorjahren.​ Informieren Sie sich rechtzeitig über die aktuellen Fördermöglichkeiten und sichern Sie sich Ihren Zuschuss oder Kredit.​

 

    • Änderungen bei den Förderprogrammen⁚ Im Zuge der BEG-Reform werden auch die einzelnen Förderprogramme angepasst und teilweise neu strukturiert.​ So wird es beispielsweise ein neues Förderprogramm für den Einbau von Wärmepumpen geben‚ das höhere Fördersätze vorsieht als bisher.​ Auch die Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle werden überarbeitet.​

 

 

Behalten Sie die aktuellen Entwicklungen rund um die BEG im Blick‚ um von den Fördermöglichkeiten optimal zu profitieren und Ihren Beitrag zur Energiewende im Gebäudesektor zu leisten.​

Wissenschaftliche Studien + Ergebnisse + Quellen

Die Bedeutung der energetischen Gebäudesanierung für den Klimaschutz und die Erreichung der Klimaziele ist in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt.​ Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird als wichtiges Instrument zur Forcierung der energetischen Sanierung und zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudesektor bewertet.​

Folgende Studien und Quellen liefern Ihnen fundierte Informationen und wissenschaftliche Erkenntnisse rund um das Thema BEG und energetische Gebäudesanierung⁚

    • Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE⁚ Die Studie „Energiesystem Deutschland 2050“ untersucht verschiedene Szenarien für die Entwicklung des deutschen Energiesystems bis zum Jahr 2050.​ Ein zentrales Ergebnis der Studie ist‚ dass die energetische Gebäudesanierung ein Schlüssel für das Erreichen der Klimaziele ist.​ Die Studie steht auf der Webseite des Fraunhofer ISE zum Download bereit.​

 

    • Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)⁚ Das DIW hat die Auswirkungen der BEG auf die Investitionstätigkeit im Gebäudesektor untersucht.​ Die Studie kommt zu dem Ergebnis‚ dass die BEG einen positiven Effekt auf die Sanierungsquote und die Energieeffizienz von Gebäuden hat. Die Studie ist auf der Webseite des DIW Berlin veröffentlicht.​

 

    • Daten und Fakten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)⁚ Das BMWK stellt auf seiner Webseite umfangreiche Informationen und Statistiken zum Thema Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor bereit. Dort finden Sie auch aktuelle Zahlen zur Entwicklung der BEG und zur Sanierungsquote in Deutschland.​

 

Die genannten Studien und Quellen bieten Ihnen eine fundierte Grundlage‚ um sich ein Bild von der Bedeutung der BEG und der energetischen Gebäudesanierung zu machen.​

Relevante Produkte und Dienstleistungen von febs.​de

Sie planen die energetische Sanierung Ihres Gebäudes und möchten von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren?​ febs.​de unterstützt Sie mit maßgeschneiderten Produkten und Dienstleistungen auf Ihrem Weg zu einem energieeffizienten und zukunftsfähigen Gebäudebestand.​

Unser Angebot umfasst⁚

    • Energieberatung⁚ Unsere erfahrenen Energieberater analysieren den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und erarbeiten ein individuelles Sanierungskonzept‚ das auf Ihre Bedürfnisse und die Fördermöglichkeiten der BEG abgestimmt ist.​

 

    • Planung und Baubegleitung⁚ Wir übernehmen die Planung und Baubegleitung Ihrer energetischen Sanierung von der Antragstellung bis zur Fertigstellung.​ Unser Team aus Architekten‚ Ingenieuren und Energieberatern sorgt für eine reibungslose Abwicklung und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften.​

 

    • Fördermittelberatung⁚ Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der BEG und anderer Förderprogramme.​ Unser Ziel ist es‚ die optimale Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben zu sichern.​

 

    • Qualifizierte Handwerker⁚ febs.​de arbeitet mit einem Netzwerk qualifizierter Handwerksbetriebe zusammen‚ die auf energetische Sanierungen spezialisiert sind. Wir vermitteln Ihnen gerne den passenden Partner für Ihr Projekt.​

 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Know-how im Bereich der energetischen Gebäudesanierung.​ febs.​de – Ihr Partner für ein zukunftsfähiges und energieeffizientes Zuhause.​

Wie die Energieexperten von febs.de Sie unterstützen

Die Planung und Durchführung einer energetischen Sanierung ist ein komplexes Vorhaben‚ das fundierte Fachkenntnisse und Erfahrung erfordert.​ Die Energieexperten von febs.​de stehen Ihnen mit umfassendem Know-how und individueller Beratung zur Seite‚ um Ihr Sanierungsprojekt zum Erfolg zu führen.​

Unsere Experten unterstützen Sie in folgenden Bereichen⁚

    • Individuelle Bestandsaufnahme⁚ Zu Beginn analysieren wir den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und ermitteln Einsparpotenziale.​ Dabei berücksichtigen wir Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche sowie die baulichen Gegebenheiten Ihres Hauses.​

 

    • Entwicklung eines maßgeschneiderten Sanierungskonzepts⁚ Auf Basis der Bestandsaufnahme entwickeln wir ein individuelles Sanierungskonzept‚ das auf Ihre Bedürfnisse und die Fördermöglichkeiten der BEG abgestimmt ist.​ Dabei legen wir besonderen Wert auf Wirtschaftlichkeit‚ Nachhaltigkeit und Komfort.​

 

    • Beantragung von Fördermitteln⁚ Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Förderprogramme und übernehmen die gesamte Antragstellung für Sie.​ So profitieren Sie von unserer Expertise und minimieren Ihren Aufwand.​

 

    • Fachgerechte Baubegleitung⁚ Während der gesamten Bauphase stehen Ihnen unsere Experten als Ansprechpartner zur Verfügung; Wir überwachen die Bauausführung‚ koordinieren die Gewerke und sorgen für die Einhaltung der energetischen Standards.

 

Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Erfahrung der Energieexperten von febs.de und profitieren Sie von einer professionellen und reibungslosen Abwicklung Ihres Sanierungsprojekts.​

Die folgenden Tabellen bieten Ihnen einen Überblick über wichtige Daten und Fakten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)⁚

Tabelle 1⁚ Förderfähige Maßnahmen und maximale Fördersätze (Beispiel)

Maßnahme Maximaler Fördersatz (Zuschuss)
Dämmung der Gebäudehülle (z.​ B.​ Dach‚ Fassade‚ Kellerdecke) 20% der förderfähigen Kosten
Austausch von Fenstern und Außentüren 15% der förderfähigen Kosten
Einbau einer Wärmepumpe 35% der förderfähigen Kosten
Installation einer Solarthermieanlage 30% der förderfähigen Kosten

Tabelle 2⁚ Förderfähige Effizienzhaus-Standards (Beispiel)

Effizienzhaus-Standard Beschreibung
Effizienzhaus 55 Gebäude mit einem Jahresprimärenergiebedarf von maximal 55% eines vergleichbaren Neubaus nach GEG
Effizienzhaus 40 Gebäude mit einem Jahresprimärenergiebedarf von maximal 40% eines vergleichbaren Neubaus nach GEG
Effizienzhaus 40 Plus Zusätzliche Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien und die Gebäudetechnik

Bitte beachten Sie⁚ Die Angaben in den Tabellen dienen lediglich der Veranschaulichung und können sich ändern.​ Die aktuellen Förderbedingungen und -sätze entnehmen Sie bitte den Webseiten des BAFA und der KfW.​

3-5 sehr relevante Listen

Hier finden Sie einige Listen mit wichtigen Informationen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)⁚

Vorteile der BEG nutzen⁚

  • Reduzieren Sie Ihre Energiekosten und sparen Sie bares Geld.
  • Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie durch energetische Sanierung.​
  • Verbessern Sie den Wohnkomfort und schaffen Sie ein gesünderes Raumklima.​
  • Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende.​
  • Profitieren Sie von attraktiven Fördermitteln und zinsgünstigen Krediten.​

Checkliste für die Antragstellung⁚

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Förderprogramme und -voraussetzungen.​
  • Lassen Sie den energetischen Zustand Ihres Gebäudes von einem Energieberater prüfen.​
  • Holen Sie Angebote von qualifizierten Fachunternehmen ein.
  • Stellen Sie den Förderantrag vor Beginn der Maßnahmen.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht ein.​

Wichtige Ansprechpartner⁚

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Energie-Effizienz-Experten
  • Verbraucherzentralen

Schritt-für-Schritt Anleitung

Sie möchten Ihr Gebäude energetisch sanieren und Fördermittel aus der BEG beantragen?​ Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung unterstützt Sie dabei⁚

Schritt⁚ Information und Beratung

Informieren Sie sich umfassend über die verschiedenen Förderprogramme der BEG und die jeweiligen Voraussetzungen.​ Die Webseiten des BAFA und der KfW bieten Ihnen eine gute Übersicht.​ Lassen Sie sich von einem Energie-Effizienz-Experten beraten.​ Der Experte analysiert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeigt Ihnen individuelle Sanierungsmöglichkeiten auf.​

Schritt⁚ Planung und Angebote

Planen Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen detailliert und holen Sie Angebote von qualifizierten Fachunternehmen ein.​ Achten Sie darauf‚ dass die Unternehmen in der Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA gelistet sind.​

Schritt⁚ Förderantrag stellen

Stellen Sie den Förderantrag bei der zuständigen Stelle‚ bevor Sie mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen.​ Dem Antrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen⁚ Energieausweis des Gebäudes‚ Angebote der Fachunternehmen‚ Finanzierungsplan.​

Schritt⁚ Umsetzung der Maßnahmen

Nach Bewilligung des Antrags können Sie mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen beginnen.​ Lassen Sie die Arbeiten von qualifizierten Fachunternehmen durchführen und achten Sie auf die Einhaltung der technischen Vorgaben.​

Schritt⁚ Fördermittel erhalten

Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen reichen Sie die Verwendungsnachweise bei der Fördermittelbehörde ein. Nach Prüfung der Unterlagen werden Ihnen die Fördermittel ausgezahlt.

5 Kundenstimmen zum Thema⁚ 5 Erfahrungsberichte

Viele Hausbesitzer haben bereits von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitiert und ihre Gebäude energetisch saniert.​ Lesen Sie hier einige Erfahrungsberichte von zufriedenen Kunden⁚

„Dank der BEG konnten wir uns den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien leisten.​ Die neue Wärmepumpe spart nicht nur Energiekosten‚ sondern sorgt auch für ein angenehmes Raumklima.​“

Preisvergleich

Die Kosten für eine energetische Sanierung variieren stark je nach Umfang der Maßnahmen‚ Gebäudetyp und den gewählten Materialien.​ Ein gründlicher Preisvergleich vor Beginn der Sanierung ist daher unerlässlich‚ um die Kosten im Blick zu behalten und das optimale Angebot zu finden.​

Folgende Punkte sollten Sie beim Preisvergleich beachten⁚

    • Angebote einholen⁚ Fordern Sie Angebote von mehreren qualifizierten Fachunternehmen an.​ Achten Sie darauf‚ dass die Angebote detailliert und vergleichbar sind.

 

    • Leistungen vergleichen⁚ Vergleichen Sie die angebotenen Leistungen im Detail.​ Was ist im Preis enthalten?​ Gibt es versteckte Kosten?​

 

    • Qualität berücksichtigen⁚ Achten Sie nicht nur auf den Preis‚ sondern auch auf die Qualität der angebotenen Produkte und Leistungen.​ Billigangebote sind oft mit versteckten Mängeln verbunden‚ die sich später rächen können.​

 

    • Referenzen prüfen⁚ Fragen Sie die Unternehmen nach Referenzen und informieren Sie sich über deren Erfahrungen mit energetischen Sanierungen.

 

    • Fördermittel berücksichtigen⁚ Beziehen Sie die Fördermöglichkeiten der BEG in Ihre Kostenkalkulation mit ein.​ Die Fördermittel können die Sanierungskosten deutlich reduzieren.​

 

Ein sorgfältiger Preisvergleich hilft Ihnen‚ Kosten zu sparen und gleichzeitig eine hochwertige und energieeffiziente Sanierung Ihres Gebäudes zu realisieren.​

Die bekanntesten Anbieter

Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und der damit verbundenen Förderungen gibt es eine Vielzahl von Anbietern.​ Hier finden Sie eine Auswahl bekannter Anbieter‚ die Produkte und Dienstleistungen rund um die BEG anbieten⁚

Fördermittelgeber⁚

    • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)⁚ Das BAFA ist die zentrale Anlaufstelle für die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG;

 

    • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)⁚ Die KfW bietet zinsgünstige Förderkredite und Tilgungszuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren an.

 

Energieberater⁚

    • Verbraucherzentrale Energieberatung⁚ Die Energieberatung der Verbraucherzentralen bietet unabhängige und qualifizierte Beratung rund um das Thema Energie sparen und energetische Sanierung.

 

    • Deutsche Energie-Agentur (dena)⁚ Die dena ist eine staatliche Agentur‚ die sich für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien einsetzt.​ Sie bietet unter anderem eine Datenbank mit qualifizierten Energieberatern an.

 

Handwerksbetriebe⁚

    • Fachbetriebe für Energieeffizienz⁚ Es gibt eine Vielzahl von Handwerksbetrieben‚ die auf energetische Sanierungen spezialisiert sind.​ Achten Sie bei der Auswahl auf entsprechende Qualifikationen und Zertifizierungen.​

 

Diese Liste stellt nur eine kleine Auswahl dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.​ Es empfiehlt sich‚ sich im Vorfeld über verschiedene Anbieter zu informieren und Angebote einzuholen.

FAQ⁚ 5 Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?​ Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen⁚

Wer kann die BEG beantragen?

Die BEG richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie an Unternehmen und Kommunen‚ die energetische Sanierungen oder Neubauten planen.​

Welche Maßnahmen werden gefördert?​

Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch von Fenstern sowie Komplettsanierungen und der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien.​

Wie hoch ist die Förderung?​

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Maßnahme und dem energetischen Standard ab‚ der durch die Sanierung erreicht wird. Es werden sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite gewährt.​

Wo muss der Antrag gestellt werden?​

Zuständig für die Antragsbearbeitung sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Komplettsanierungen und Heizungsoptimierung.

Welche Fristen sind zu beachten?​

Der Antrag auf Förderung muss in der Regel vor Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden.​ Informieren Sie sich rechtzeitig über die geltenden Fristen bei den jeweiligen Fördermittelgebern.

Fazit⁚ Mit der BEG energieeffizient sanieren und Fördermittel sichern

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Möglichkeiten‚ energetische Sanierungen und Neubauten finanziell zu fördern.​ Ob Sie Ihre Heizkosten senken‚ den Wohnkomfort verbessern oder einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – die BEG unterstützt Sie dabei‚ Ihre Ziele zu erreichen.​

Informieren Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen Förderprogramme und -voraussetzungen‚ lassen Sie sich von einem Energieexperten beraten und stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.​ Nutzen Sie die Chance‚ mit der BEG Ihr Gebäude zukunftsfähig zu machen und gleichzeitig von finanziellen Vorteilen zu profitieren.​

„Mit energieeffizientem Bauen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.“

 

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